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Drei Tote am Hochrhein - 19-Jähriger geständig

Eine Messerattacke sorgt im Frühjahr für Aufsehen. Ein junger Mann gesteht nun, drei Familienmitglieder getötet zu haben. Es beginnt ein besonderes Gerichtsverfahren.

Prozess gegen 19-Jährigen wegen Totschlags
Ein 19-Jähriger steht vor Gericht, weil er seine Eltern und seinen Bruder getötet haben soll. Foto: Philipp von Ditfurth/DPA
Ein 19-Jähriger steht vor Gericht, weil er seine Eltern und seinen Bruder getötet haben soll.
Foto: Philipp von Ditfurth/DPA

Fünf Monate nach der Messerattacke mit drei Toten am Hochrhein steht der 19-jährige Tatverdächtige in Waldshut-Tiengen vor dem örtlichen Landgericht. Dem Deutsch-Italiener wird vorgeworfen, Ende März in Hohentengen im Kreis Waldshut seine Eltern und seinen 34-jährigen Bruder mit einem Messer angegriffen und getötet zu haben. Die Schwester des Angeklagten erlitt bei dem Angriff schwere, aber nicht lebensbedrohliche Stich- und Schnittverletzungen. Die Gewalttat im äußersten Süden Deutschlands hatte auch überregional Aufsehen ausgelöst. 

Der 19-Jährige habe die Tat und deren Hergang beim Auftakt des Prozesses im Wesentlichen eingeräumt, berichtete eine Gerichtssprecherin. Der Mann ist wegen Totschlags in drei Fällen und versuchten Totschlags mit gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Der Beschuldigte war aus Sicht der Anklagebehörde zur Tatzeit wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig. Bei dem sogenannten Sicherungsverfahren geht es deshalb um die Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Handgreiflicher Streit am Vortag

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits im Vormonat erklärt, das genaue Motiv der Tat sei unklar: »Der Beweggrund für die Handlungen des Beschuldigten dürfte in seiner psychischen Erkrankung zum Tatzeitpunkt liegen.« Diese Einschätzung bestätigte sich bei Prozessbeginn weitgehend, wie die Gerichtssprecherin berichtete. 

Am Tag vor der Gewalttat im März gab es Ermittlern zufolge einen handgreiflichen Streit in der Familie. Die Eltern waren demnach 58 und 61 Jahre alt.

Die Anklagebehörde holte das Gutachten eines Sachverständigen ein und kam zu dem Schluss, der 19-Jährige könne nicht für sein Handeln bestraft werden. Es sei aber zu erwarten, dass der Mann gefährlich sei. Der Mann ist nicht wegen Mordes angeklagt, da rechtliche Mordmerkmale wie beispielsweise Heimtücke nicht vorliegen. Der Prozess vor der großen Jugendkammer des Gerichts soll nach bisheriger Planung bis Anfang September dauern. 

 

 

© dpa-infocom, dpa:240826-930-213581/2