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Doppelmord: Angeklagter muss lebenslang ins Gefängnis

Weil sie ihn vermeintlich bestohlen hatten, tötete ein Mann seine Nichte und einen Freund von ihr. Und dabei sollte es nicht bleiben. Die Rede ist von einer Todesliste. Jetzt wurde er verurteilt.

Gerichtsmikrofon
Ein Mikrofon steht in einem Saal eines Gerichts. Foto: Friso Gentsch/DPA
Ein Mikrofon steht in einem Saal eines Gerichts.
Foto: Friso Gentsch/DPA

Weil er glaubte, sie hätten ihn bestohlen, brachte er seine Nichte und einen ihrer Freunde um: Davon geht das Landgericht Hechingen aus und verurteilte den 53-jährigen Italiener wegen des Doppelmords und im Fall seiner Nichte auch wegen Geiselnahme am Freitag zu lebenslanger Haft. Die Taten hatte der Mann gestanden.

Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld wegen der Verbrechen in Albstadt (Zollernalbkreis) fest. Damit ist in der Regel eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung behielt die Kammer vor. Einem Sprecher der Staatsanwaltschaft zufolge bedeutet das, dass nach Ende der Strafvollstreckung erneut über eine Sicherungsverwahrung zu entscheiden ist.

Es sei ein ungewöhnlicher und teilweise bizarrer Fall gewesen, sagte der Richter bei der Urteilsbegründung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 53-Jährige im vergangenen Dezember seiner 20 Jahre alten Nichte in ihrer Wohnung auflauerte, als sie gerade vom Feiern nach Hause kam. Er glaubte, sie und ihre Freunde hätten ihn bestohlen. Nach Überzeugung des Gerichts hielt der Mann die 20-Jährige fest, um zu erfahren, wer in den vermeintlichen Diebstahl involviert war. Schließlich habe er sie erdrosselt, anschließend zerstückelt und vergraben.

Das Gericht sah es ebenfalls als erwiesen an, dass der Angeklagte einen 23 Jahre alten Freund seiner Nichte tötete. Ihn lockte der 53-Jährige demnach unter einem Vorwand aus seinem Haus und erschoss ihn. In Jogginghose und Badeschlappen sei der 23-Jährige aus dem Haus gekommen. Daraus gehe hervor, dass er nicht mit einem Angriff auf sein Leben gerechnet habe. Der Richter sprach von einer »regelrechten Jagd«. Der Angeklagte habe sichergehen wollen, dass der 23-Jährige auch wirklich tot sei. Insgesamt vier Mal schoss der Angeklagte demnach auf den 23-Jährigen und steckte ihm zum Schluss einen Zehn-Euro-Schein in den Mund.

Bei seiner Nichte und dem 23-Jährigen wollte der Mann der Kammer zufolge nicht aufhören. Der Richter sprach von einer Todesliste mit dem Freundeskreis seiner Nichte. Für einen tatsächlichen Diebstahl sah das Gericht keine Indizien, vielmehr habe der Mann wohl selbst sein Geld ausgegeben. Der 53-Jährige habe aus Gründen der Selbstjustiz und aus Rache gehandelt, weil er der Polizei nicht zugetraut habe, den vermeintlichen Diebstahl aufzuklären. Er habe wenig Empathie, wälze Schuld auf andere ab und habe eine rechthaberische und ich-bezogene Persönlichkeit, erklärte der Richter.

Zuvor hatten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung wegen des Doppelmordes eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:231019-99-627131/4