Das Landgericht Karlsruhe hatte Ende Juli auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hin entschieden, dass dm Eigenmarken nicht mehr mit den Begriffen »klimaneutral« und »umweltneutral« bewerben darf (Az. 13 O 46/22 KfH). Die Drogeriemarktkette hatte im Anschluss angekündigt, Rechtsmittel zu prüfen. Die Berufung ist laut Unternehmen am Freitag beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingereicht worden.
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