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Die verbindlichere Grundschulempfehlung im Land kommt - was sich jetzt ändert

Die von der Landesregierung auf den Weg gebrachten Schulreformen haben Auswirkungen auf die momentanen Viertklässler im Land. Wer sein Kind im kommenden Schuljahr aufs Gymnasium schicken will, muss sich auf Änderungen einstellen. Der Elternwille allein zählt nicht mehr.

Ob Viertklässler in Zukunft aufs Gymnasium gehen, hängt bald nicht mehr nur vom Elternwillen ab.
Ob Viertklässler in Zukunft aufs Gymnasium gehen, hängt bald nicht mehr nur vom Elternwillen ab. Foto: Soeren Stache/dpa
Ob Viertklässler in Zukunft aufs Gymnasium gehen, hängt bald nicht mehr nur vom Elternwillen ab.
Foto: Soeren Stache/dpa

STUTTGART. Wenn es um den Wechsel von der Grundschule aufs Gymnasium geht, ist der Elternwille vom kommenden Schuljahr 2025/26 an nicht mehr ausschlaggebend. Grundschullehrkräfte haben dann wieder ein wesentliches Mitspracherecht bei der Wahl der weiterführenden Schule. Hintergrund ist ein befürchteter Ansturm von Schülern auf das neue G9 (neunjähriges Gymnasium). Doch was gilt bei der von der grün-schwarzen Landesregierung geplanten verbindlicheren Grundschulempfehlung dann genau? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was galt bisher?

Bis 2011 war die Grundschulempfehlung der Lehrkräfte verbindlich. Ihre Abschaffung kam auf Initiative der damaligen grün-roten Landesregierung zustande. Sie sollte die Eigenverantwortung der Eltern stärken, außerdem den Druck von den Viertklässlern nehmen, unbedingt die Empfehlung für eine bestimmte Schulart zu bekommen. Es war damals immer wieder von einem »Grundschulabitur« die Rede. Mit der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung wurde die Einschätzung der Lehrkräfte zu einer unverbindlichen Empfehlung.

Welche Folgen hatte die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung?

Von nun an konnten Eltern alleine darüber entscheiden, auf welche weiterführende Schule sie ihr Kind schicken wollten. Die Zahlen des Statistischen Landesamtes zum Schuljahr 2022/23 zeigen, dass einige Eltern von der Empfehlung abweichen. Von den Schülerinnen und Schülern mit einer Empfehlung für die Realschule wechselten in diesem Zeitraum 16,2 Prozent auf ein Gymnasium. Von den Schülern mit Empfehlung für die Werkreal-/Hauptschule wechselten 2,4 Prozent auf ein Gymnasium. Ganze 35 Prozent der Schüler mit Empfehlung für die Werkreal-/Hauptschule wechselten auf eine Realschule.

Wie kommt die Empfehlung in Zukunft zustande?

Die Empfehlung soll künftig aus drei Komponenten bestehen: Lehrerempfehlung, Leistungstest (Kompass 4) und Elternwunsch. Eine Anmeldung am Gymnasium wird künftig nur dann möglich sein, wenn neben dem Elternwillen entweder die pädagogische Gesamtwürdigung der Schule dies empfiehlt oder sie entsprechenden Leistungen in dem Test »Kompass 4« erreicht wurden. Dies gilt aber nur für den Übergang von der Grundschule auf das Gymnasium. Bei den anderen Schularten können weiterhin die Eltern entscheiden, welche Schule sie für ihr Kind als richtig erachten.

Was ist »Kompass 4«?

Mit der Kompetenzmessung »Kompass 4« sollen in Zukunft an allen Grundschulen im Land einheitliche Tests in den Bereichen Deutsch und Mathe durchgeführt werden. Sie sollen den Leistungsstand der Kinder feststellen. Stattfinden werden sie im ersten Halbjahr der 4. Klasse, genauer im November. Die Arbeiten dauern in jedem Fach 45 Minuten. Die Teilnahme an Kompass 4 ist verpflichtend. Dieses Jahr finden sie am 19. und 20. November statt.

Was können Eltern tun, wenn sie mit der Empfehlung nicht einverstanden sind?

Entsprechen weder die Einschätzung der Klassenkonferenz noch das Ergebnis in »Kompass 4« dem Wunsch der Eltern nach einer Anmeldung am Gymnasium, können Schülerinnen und Schüler an einem Potenzialtest teilnehmen. Der Potenzialtest findet im Februar im Anschluss an die Beratungsgespräche mit den Grundschullehrkräften an einem Gymnasium statt, das der jeweiligen Grundschule für diesen Zweck zugeordnet wird.

Warum gibt es keine verbindliche Grundschulempfehlung für die Realschulen?

Nach Meinung des baden-württembergischen Kultusministeriums ergibt eine Grundschulempfehlung für die Realschule keinen Sinn. Sie sei nicht notwendig, da an den Realschulen zwei Abschlüsse möglich seien, der Haupt- und der Realschulabschluss. Der Realschullehrerverband im Land sieht das aber ganz anders. Er fordert gemeinsam mit dem Landesbildungsrat eine verbindliche Grundschulempfehlung auch für die Realschulen. Als Konsequenz haben sie gemeinsam einen Volksantrag gestartet. Die Begründung: Nach den Schulreformen der Landesregierung befürchten die Realschulen, in einem Schulsystem aus zwei Säulen unterzugehen. Ein Volksantrag solle das verhindern.

Was bedeuten die Änderungen für die momentanen Viertklässler?

»Die verbindlichere Grundschulempfehlung wird es für das kommende Schuljahr geben, die aktuellen Viertklässler sind davon betroffen«, schreibt das Kultusministerium auf Nachfrage. Kompass 4 ist seit dem Schuljahr 2024/25 verpflichtend, die Tests finden an allen baden-württembergischen Grundschulen schon in der kommenden Woche statt. (GEA)