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DGB mahnt strengere Vorgaben für öffentliche Aufträge an

Dumpinglöhne gibt es aus Sicht des DGB in Baden-Württemberg immer noch - auch bei Aufträgen, die der Staat vergibt. Dafür fordert die Arbeitnehmervertretung nun Nachbesserungen bei den Ausschreibungsbedingungen.

DGB-Landeschef Kai Burmeister fordert von Grün-Schwarz schärfere Regeln bei der Vergabe von staatlichen Aufträgen. Burmeister sagte in Stuttgart, zukünftig müssten alle öffentlichen Vergaben, zum Beispiel im Bereich Verkehr, Bau- und Elektroaufträge oder Gebäudereinigungen zu Tarifbedingungen erfolgen. Diese Vorgabe müsse bei Ausschreibungen ab 10 000 Euro gelten. »Es darf keine Schmutzkonkurrenz geben. Land und Kommunen haben eine große Verantwortung und müssen mit gutem Beispiel vorangehen.«

Burmeister sagte weiter, wenn bei einer Auftragsvergabe kein Tarifvertrag zugrunde gelegt werden könne, müsse künftig ein vergabespezifischer Mindestlohn von 13,50 Euro bezahlt werden. »Der Anspruch von Grün-Schwarz, Baden-Württemberg zum Musterland der guten Arbeit zu machen, muss endlich mit Inhalt gefüllt werden.« Nur jeder zweite Beschäftigte im Land sei von einem Tarifvertrag geschützt. Dem Staat entgingen durch Tarifflucht jährlich viele Milliarden an Einnahmen. »Es geht um ein gerechtes Land. Zur Not werden wir laut.«

Unterstützung kam von der SPD. Deren wirtschaftspolitischer Sprecher Boris Weirauch sagte: »Die öffentliche Hand muss mit gutem Beispiel vorangehen.« Kritik äußerten hingegen die Liberalen. Ihr Arbeitsmarktexperte Hans Dieter Scheerer meinte, ein eh schon falsches Gesetz werde nicht besser, wenn man es noch strenger mache - das Gegenteil sei der Fall.

Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland erhalten ab 1. Oktober höhere Löhne. Der Mindestlohn steigt dann auf 12 Euro je Stunde. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 9,82 Euro brutto. Zum 1. Juli steigt er turnusmäßig zunächst auf 10,45 Euro. Die nächste Anpassung ist für den 1. Januar 2024 vorgesehen.

DGB

© dpa-infocom, dpa:220718-99-60048/3