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DGB-Landeschef fordert Abkehr von Minijobs

In vielen Branchen herrscht Personalnot. Der DGB-Landeschef sieht Potenzial bei den Minijobbern im Land. Und kritisiert Gastro, Einzelhandel und Reinigungsgewerbe scharf.

Kai Burmeister
Kai Burmeister, der Landesvorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes in Baden-Württemberg. Foto: Bernd Weißbrod/DPA
Kai Burmeister, der Landesvorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes in Baden-Württemberg.
Foto: Bernd Weißbrod/DPA

Baden-Württembergs DGB-Chef Kai Burmeister hat mehrere Branchen dazu aufgefordert, nicht weiter auf Beschäftigte in Minijobs zu setzen. »Wir können nicht tagtäglich darüber jammern, dass uns viele Beschäftigte fehlen«, wenn gleichzeitig mehr als 600.000 Menschen im Südwesten ausschließlich in Minijobs arbeiteten, sagte Burmeister.

Angesichts des Arbeitskräfte- und Fachkräftemangels gebe es hier ein gewaltiges Potenzial. Konkret kritisierte Burmeister die Gastronomie, den Einzelhandel und das Reinigungsgewerbe. Wenn diese Branchen ihre Probleme ernst nähmen, müssten sie mit ihrer Minijob-Strategie Schluss machen, so Burmeister. Die Branchen hätten massive Imageprobleme. Der Gewerkschafter forderte: »Hört auf zu jammern, verabschiedet euch endlich von eurer Beschäftigungsstrategie.« Die Branchen sollten »Branchen der guten Arbeit« werden.

Burmeister schlug zudem eine grundsätzliche Diskussion darüber vor, sich von der Beschäftigungsform zu verabschieden. In einem ersten Schritt könne man die Sozialversicherungspflicht für Minijobs einführen. Ein großer Anteil der Minijobberinnen und Minijobber stecke in einer Sackgasse, die zu Unsicherheit, Einkommensarmut und Altersarmut - gerade bei Frauen - führe.

In Baden-Württemberg arbeiteten Ende des vergangenen Jahres 606 192 Menschen ausschließlich geringfügig, wie die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit auf Anfrage mitteilte. Etwas mehr als 60 Prozent davon waren Frauen. Die Anzahl habe im vergangenen Jahr erstmals seit 2013 wieder zugenommen. Die meisten Minijobber arbeiteten nach Angaben der Regionaldirektion im Einzelhandel und in der Gastronomie.

Minijobs - auch 520-Euro-Jobs genannt - sind laut der Bundesagentur für Arbeit geringfügige Beschäftigungen mit höchstens 520 Euro monatlichem Arbeitsentgelt oder einem Arbeitseinsatz von maximal 70 Tagen pro Kalenderjahr. Durch fehlende Beiträge zu den Sozialversicherungen sichern Minijobs sozial nicht ab.

Erklärung Minijob

© dpa-infocom, dpa:230812-99-813287/2