Vertreter des Fußball-Bundesligisten VfB Stuttgart müssen am Montag ab 13 Uhr am Sitz des DFB-Sportgerichtes in Frankfurt zu einer mündlichen Verhandlung erscheinen. Grund ist der Einspruch des Clubs gegen eine vom DFB-Kontrollausschuss ausgesprochenen 30.000 Euro-Geldstrafe.
Diese war verhängt worden, weil im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor Stuttgarter Zuschauer ab der 12. Minute des Bundesligaspiels beim VfL Bochum am 20. Januar 2024 diverse Gegenstände, insbesondere Schokotaler, auf den Rasen geworfen hatten. Daraufhin war die Begegnung etwa drei Minuten unterbrochen worden. Zudem konnte die zweite Halbzeit erst mit einer Verspätung von 42 Minuten angepfiffen werden. Grund hierfür waren zwei Zaunfahnen im Stuttgarter Zuschauerblock, die mehrere Fluchttüren zum Innenraum blockiert hatten.
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