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Aktuell Wahlrecht

Der Stuttgarter Landtag soll nicht so aufgebläht werden wie der Bundestag

Die Koalition holt die SPD ins Boot und plant die Reform, die auch für jüngere Wähler wichtig wird

Der Plenarsaal im Landtag von Baden-Württemberg.
Der Plenarsaal im Landtag von Baden-Württemberg. Foto: ARCHIVFOTO: WEISSBROD/DPA
Der Plenarsaal im Landtag von Baden-Württemberg.
Foto: ARCHIVFOTO: WEISSBROD/DPA

STUTTGART. Die politische Mehrheit für eine Reform des Wahlrechts in Baden-Württemberg steht. Die grün-schwarze Regierungskoalition will im November mit der SPD einen Gesetzestext beschließen und in den Landtag einbringen. Darauf haben sich die drei Fraktionen nach Angaben vom Mittwoch in Stuttgart geeinigt. Die FDP nahm ebenfalls an den Gesprächen am Vorabend teil, sie ist aber nicht mit im Boot. Was wird sich ändern? Und warum?

- Wahlrechtsreform? Wird da nicht schon ewig drüber gestritten?

Ja, seit Jahren bereits kommen Vorschläge auf den Tisch, sie werden geändert, angepasst und immer wieder verworfen. Die Einigung feiern die drei Parteien daher als Durchbruch. Außerdem setzt Grün-Schwarz damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um.

- Wie sieht das Landtagswahlrecht bisher aus?

Anders als bei der Bundestagswahl hat jeder bislang bei der Landtagswahl nur eine Stimme, es gibt keine Landeslisten. Mit seiner Stimme votiert ein Wähler für den Direktkandidaten in einem Wahlkreis. Die Stimme wird zugleich für die proportionale Sitzzuteilung einer Partei im Landtag gezählt.

Das Parlament hat mindestens 120 Abgeordnete, derzeit sind es 154. 70 Sitze gehen an die Gewinner der Wahlkreise. Weitere 50 Sitze sind Zweitmandate für die »besten Verlierer«, also für die Kandidaten, die zwar ihren Wahlkreis nicht gewonnen haben, aber im Vergleich zu anderen Kandidaten ihrer Partei in einem Regierungsbezirk die meisten Stimmen erhalten haben. Das ist die Zweitauszählung.

- Warum diskutiert die Politik über eine Wahlrechtsreform?

Über viele Jahre bildete der Landtag von Baden-Württemberg beim Frauenanteil das Schlusslicht unter den Landesparlamenten, mehr noch: Es war der einzige, in dem bei den Abgeordneten noch nie ein Frauenanteil von wenigstens 30 Prozent erreicht wurde. Derzeit sitzen nur 45 Frauen im Landtag. Das soll sich nach den Vorstellungen der großen Parteien ändern: »Ein Parlament, das jünger, vielfältiger und weiblicher wird – das haben wir versprochen, und das werden wir liefern«, sagt der Fraktionschef der Grünen, Andreas Schwarz.

- Warum stellen die Parteien nicht einfach mehr Frauen auf?

Zuständig für die Kandidatenaufstellung zur Landtagswahl sind bislang die Parteien in den Wahlkreisen. Befürworter sagen, damit habe die Basis vor Ort einen großen Einfluss auf die Aufstellung. Nachteil ist allerdings, dass oft die »Platzhirsche« nominiert werden – das sind selten Frauen, sondern Männer. Die Landespartei hat auf die Kandidatenkür keinen Einfluss. Andererseits muss eine Partei auch wirklich wollen: »Das ist eine Frage der Kultur in der Partei«, sagt der Friedrichshafener Politikwissenschaftler Joachim Behnke. »Und wer die Kultur nicht hat, der wird auch nicht mehr Frauen auf die Listen setzen.«

- Welche Pläne hat das Dreierbündnis?

Nach den Plänen von Grünen, CDU und SPD soll es ähnlich wie auch im Bund ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht geben. Mit der Erststimme wird der Wahlkreis-Kandidat oder die Wahlkreis-Kandidatin direkt gewählt. Die Zweitstimme geht an eine Partei. Die Einführung von Zweitstimme und Landesliste soll dazu beitragen, dass mehr Frauen und junge Menschen gewählt werden. Denn: Bei einer Landesliste kann eine Partei Einfluss darauf nehmen, wer vorne steht und demnach in den Landtag kommt. Beim Ein-Stimmen-Wahlrecht haben die Parteien nur bedingt Einfluss darauf, wer sich im Wahlkreis am Ende durchsetzt.

- Und das Wahlalter?

Ändert sich auch. Wie schon bei Kommunalwahlen sollen künftig auch im Land Jüngere ab 16 Jahren wählen dürfen, zwei Jahre früher als bislang. Da für diesen Punkt der Reform eine notwendige Zweidrittelmehrheit im Landtag benötigt wird, braucht die grün-schwarze Landesregierung mindestens eine weitere Oppositionspartei auf ihrer Seite und hat nun die SPD überzeugt.

- Wieso ist die SPD mit dabei, die FDP aber nicht?

Die Liberalen befürchten eine Aufblähung des Landtags und schlagen vor, die Zahl der Wahlkreise auf 60 zu reduzieren. Den Vorschlag lehnen die Grünen aber als »unausgegoren« ab, die CDU verweist unter anderem auf die Verantwortung von Parlamentariern, die bereits jetzt Ansprechpartner für Zehntausende Wahlberechtigte seien. Grün-Schwarz bezieht sich zudem auf Modellrechnungen, nach denen sich bei der Landtagswahl im vergangenen Frühjahr auch unter den angedachten, neuen Bedingungen an der Zahl der Abgeordneten nichts geändert hätte. Mit der Reform bestehe sogar eine Chance zur Verkleinerung.

- Steht die FDP alleine da mit ihren Sorgen?

Keineswegs. Auch der Bund der Steuerzahler warnt, man dürfe nicht nur an die Diversität denken, sondern müsse auch die Kosten im Blick haben. »Einen ähnlichen Effekt hat es auch beim Bundestag gegeben«, sagt der stellvertretende Landesvorsitzende Eike Möller. Die AfD zum Beispiel hält das jetzige Wahlrecht bereits für das beste und auch demokratischste. Und der Politikwissenschaftler Behnke vom Bodensee beklagt sogar, die Reform sei »ein sehr schlechter Vorschlag«, der zu einem aufgeblähten Landtag, zu weniger Basisdemokratie und zu einer viel größeren Zahl reiner Berufspolitiker führe als bislang.

- Wie geht es nun weiter?

In der kommenden Woche soll es zunächst weitere Gespräche von Grünen, CDU, SPD und auch FDP geben, bevor der Gesetzentwurf eingereicht wird und dann endgültig in den parlamentarischen Ablauf kommt. (dpa)