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Aktuell Kommunales

Debatte über Bürgermeisterabwahl in der Region

SPD und AfD fordern eine Möglichkeit, wie Gemeinderäte Stadtoberhäupter absetzen können.

Der ehemalige Burladinger AfD-Bürgermeister Harry Ebert ist für die SPD eine Grund, Abwahlmöglichkeiten zu schaffen .  FOTO: DP
Der ehemalige Burladinger AfD-Bürgermeister Harry Ebert ist für die SPD eine Grund, Abwahlmöglichkeiten zu schaffen . FOTO: DPA
Der ehemalige Burladinger AfD-Bürgermeister Harry Ebert ist für die SPD eine Grund, Abwahlmöglichkeiten zu schaffen . FOTO: DPA

STUTTGART. In Baden-Württemberg gibt es bisher – anders als in anderen Bundesländern – keine Möglichkeit, einen Bürgermeister abzuwählen. Auch nicht bei schweren Vergehen. Der Verein »Mehr Demokratie« will das ändern und schlägt ein Verfahren für die Abwahl vor. Bislang können Stadtoberhäupter nur per Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf Antrag der Rechtsaufsichtsbehörde abgesetzt werden.

Der Verein »Mehr Demokratie« fordert für Baden-Württemberg eine Abwahlmöglichkeit – und stellt dafür durchaus hohe Hürden auf: Entweder muss es einen Antrag aus der Bürgerschaft geben, der mindestens so viele Unterschriften von Bürgern hat, wie das Stadtoberhaupt Stimmen bei der Wahl erhielt; oder es gibt einen entsprechenden Antrag von drei Vierteln aller Gemeinderäte. Würden diese Voraussetzungen erreicht, gäbe es gemäß dem Vorschlag des Vereins einen Bürgerentscheid über die Abwahl des Bürgermeisters.

»Wir gehen immer mehr in die Stimmungsdemokratie«

Ein mögliches Risiko für Probleme mit Bürgermeistern sieht »Mehr Demokratie« im Wegfall der Altersgrenze. Bis 2023 war im Kommunalwahlrecht von Baden-Württemberg festgelegt, dass Bürgermeister bei ihrer Wahl mindestens 25 Jahre alt sein müssen und höchstens 67 Jahre alt sein dürfen. Nach der Reform liegt das Mindestalter bei 18 Jahren, nach oben gibt es gar keine Grenze mehr.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann erteilte diesem Vorstoß in der letzten Woche in Reutlingen auf der kommunalpolitischen Kundgebung des Gemeindetags, der sich ebenfalls gegen den Vorstoß ausgesprochen hatte, eine klare Absage: Nur weil es ab und zu mal nicht geklappt hat, mit den Oberbürgermeistern brauchen wir kein Abwahlrecht für Oberbürgermeister. »Wir gehen immer mehr in die Stimmungsdemokratie«, konstatierte Kretschmann. FDP-Spitzenkandidat Hans-Ulrich Rülke sieht es auf GEA-Anfrage hin wie Kretschmann: »Bürgermeister brauchen Planungssicherheit statt ständiger Abwahldrohung«, schreibt Rülke. Schon heut fänden sich zu wenig Menschen, die bereit sind, diese persönlich extrem herausfordernden Ämter zu übernehmen. »Wenn dann demokratiefeindliche Kräfte jederzeit Abwahlanträge lostreten können, um die kommunale Handlungsfähigkeit zu sabotieren, wird das Amt noch unattraktiver«, konstatiert Rülke.

Dem widerspricht AfD-Spitzenkandidat Markus Frohnmaier: »Die Bürger sollten einen Bürgermeister nicht acht Jahr lang im Amt ertragen müssen, wenn schwerwiegende Verfehlungen seinerseits vorliegen«, schreibt Frohnmaier. Andere Bundesländer hätten gezeigt, dass eine Abwahl mit hohen und klaren Hürden sinnvoll ist. »So wird Missbrauch verhindert, ohne das Amt zum Spielball politischer Befindlichkeiten zu machen«, folgert der AfD-Mann, der sich »Ministerpräsidentenkandidat« nennt, aber nicht selbst für den Landtag kandidiert.

»Eine Abwahl muss eine Notfallregelung für extreme Einzelfälle sein«

Für den SPD-Spitzenkandidaten Andreas Stoch kann eine Abwahlmöglichkeit nur »eine Notfallregelung für extreme Einzelfälle« sein. Als explizites Beispiel nennt Stoch den 2020 zurückgetretenen früheren AfD-Bürgermeister von Burladingen Harry Ebert. »Klar ist, dass unseren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nicht wegen jeder unpopulären, aber notwendigen Entscheidung die Abwahl oder auch nur der Anlauf für ein Abwahlverfahren drohen darf«, betont Stoch. Er will sich dabei an anderen Bundesländern orientieren, die durch hohe Quoren mit zweistufigen Verfahren im Gemeinderat und in der Bürgerschaft »Vorkehrungen gegen Willkür und Missbrauch« getroffen haben. Stoch stellt klar: »Ein Generalverdacht gegen unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister verbietet sich.«

Der kommunalpolitische Sprecher der CDU, Ulli Hockenberger, lehnt die Einführung einer Abwahlmöglichkeit nicht für erforderlich. »Wenn es in ganz wenigen Fällen zu Überforderungen oder gar Verfehlungen kommt, kann darauf mit den vorhandenen Möglichkeiten reagiert werden«, führt Hockenberger aus. Die Drohungen einer Abwahl wäre »im Übrigen für die Attraktivität des Amtes nicht förderlich und könnte qualifizierte Interessenten von einer Bewerbung abhalten«, befürchtet Hockenberger.

Jessica Tatti, BSW-Landeschefin unterstützt den Vorschlag von Mehr Demokratie für eine Abwahl von Bürgermeistern. »Wenn ein Bürgermeister drei Viertel eines Gemeinderats gegen sich hat, kann er ohnehin nicht mehr vernünftig arbeiten«, sagte Tatti. (GEA)