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Datenschützer fordert Transparenz-Gesetz für die Verwaltung

Wenn Bürger Informationen vom Staat haben wollen, müssen sie diese häufig aufwendig abfragen. Das soll sich ändern, wenn es nach dem Datenschutzbeauftragten des Landes geht. Auch der Koalitionsvertrag sieht ein Transparenzgesetz vor.

Landesdatenschutzbeauftragter Tobias Keber
Landesdatenschutzbeauftragter Tobias Keber. Foto: Bernd Weißbrod/DPA
Landesdatenschutzbeauftragter Tobias Keber.
Foto: Bernd Weißbrod/DPA

Damit Bürgerinnen und Bürger leichter an Informationen der Verwaltung kommen, wirbt der neue Landesdatenschutzbeauftragte Tobias Keber für die Einführung eines Transparenzgesetzes. »Ich finde das grundsätzlich sehr sinnvoll«, sagte Keber der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. »Wir möchten, dass die Bürger auch in Abläufe hineinschauen können. Wir möchten den Bürgern erklären, warum wir was tun.«

Im Vergleich zu anderen Bundesländern gebe es bei der Transparenz der Verwaltung noch Luft nach oben. »Andere Länder haben schon Transparenzgesetze, wir noch nicht. Das heißt, da gibt es noch Ausbaubedarf und da wird man weiter dran arbeiten müssen.« Keber ist seit Juli 2023 neuer Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Kebers Amtsvorgänger, Stefan Brink, hatte im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf vorgelegt und angemahnt, das aktuelle Informationsfreiheitsgesetz müsse zügig zu einem Transparenzgesetz weiterentwickelt werden. Das ist auch im Koalitionsvertrag der grün-schwarzen Landesregierung festgeschrieben.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Behörden künftig über 30 Dokumententypen von sich aus veröffentlichen müssen - darunter Gutachten, Empfänger von Subventionen, Verträge mit einem Gegenstandswert von über 100 000 Euro oder den Quellcode von Software, wenn diese von der Verwaltung angeschafft wurde. Diese und andere Informationen sollen dem Vorschlag zufolge auf einem eigens eingerichteten Internetportal kostenlos bereitgestellt werden. Bislang muss jeder Bürger auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes die Anfragen einzeln stellen und teilweise dafür auch noch eine Gebühr zahlen.

Gemeindetag und Landkreistag hatten den Vorschlag zurückgewiesen. Die Umsetzung eines solch weitreichenden Gesetzes sei mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden, was in Zeiten eines massiven Fachkräftemangels ein völlig falsches Signal setzen würde, hieß es. Zudem gebe es wichtigere Themen wie Flüchtlinge und Klimawende.

Die Kritik der Kommunen und anderer Stellen, die mit dem neuen Gesetz künftig mehr Auskünfte geben müssten, könne er verstehen, sagte Keber. »Die sagen: Wir können das mit unseren Kapazitäten nicht schaffen. Die Antwort darauf ist: Wir brauchen Verfahren, die das ganze möglichst einfach machen.« Das sei etwa durch Technik zu schaffen. »Wenn es ein Transparenz-Portal gibt, in dem die Stellen mit einem Klick bestimmte Informationen zur Verfügung stellen können, dann löst das vielleicht diesen riesigen Arbeitsaufwand gar nicht erst aus«, sagte Keber.

© dpa-infocom, dpa:230909-99-130678/3