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Das Warten auf die Antwort aus Rom

Das Domkapitel hat eine Liste von Kandidaten erstellt. Aber der Papst entscheidet, wer Bischof werden kann

ROTTENBURG. Die Rottenburger Bischofswahl richtet sich nach dem 1932 geschlossenen Badischen Konkordat. Ein Konkordat ist ein Vertrag zwischen Staat und Kirche. In diesem Fall eine Vereinbarung zwischen der damaligen Republik Baden und dem Nuntius, so nennt man den päpstlichen Botschafter Eugenio Pacelli, seit Papst Pius XII. Es legte nicht nur die Regeln für die Bischofswahl im Bistum Freiburg und später auch Meißen, Mainz und Rottenburg fest, sondern garantierte den Fortbestand des katholischen Religionsunterrichts.

Das Badische Konkordat hat gegenüber den Wahlregeln in anderen deutschen Bistümern, die etwa nach dem Preußischen Konkordat wählen, die Besonderheit, dass immer ein Kandidat ein Priester aus dem Bistum sein muss. In der Praxis hat das dazu geführt, dass alle nach diesem Modus gewählten Bischöfe von Rottenburg-Stuttgart zuvor Priester dieser Diözese waren.

Der Modus funktioniert folgendermaßen: Das Rottenburger Domkapitel reicht beim Nuntius Nikola Eterovic in Berlin eine Liste geeigneter Kandidaten ein. Nach Auskunft eines Sprechers der Diözese ist das bereits geschehen. Der Nuntius kommentiert diese Liste und reicht sie nach Rom zum Vatikan weiter. Die Kandidatenliste des Domkapitels muss der Vatikan würdigen. Übersetzt heißt das, dass sich der Vatikan an den Vorschlägen orientieren oder sie ignorieren kann. Eine wichtige Rolle hinter den Kulissen spielt der Vatikanbotschafter in Deutschland, Nuntius Nikola Eterovic. »Weder die Rottenburger Vorschläge noch der Bericht des Nuntius sind für den Heiligen Stuhl bindend«, erläutert das Bistum. »Der Papst erstellt eine eigene Liste mit drei Kandidaten, die er für geeignet hält.«

Vatikan hat das letzte Wort

Ist die Liste aus Rom in Rottenburg eingetroffen, worauf man in Rottenburg derzeit wartet, kommt das Domkapitel – das aus elf Domkapitularen besteht, zu denen auch die drei Weihbischöfe der Diözese zählen – zur Bischofswahl zusammen. »Binnen dreier Monate« müsse dann »in freier, gleicher und geheimer Wahl« ein neuer Bischof gewählt werden, so das Bistum.

Wann Rottenburg Antwort aus Rom bekommt und einen neuen Bischof wählen kann, konnte der Bischofssprecher noch nicht sagen. Nur soviel: »Momentan ist Sommerpause. Da passiert auch in Rom nicht viel.« Erfahrungen zeigen, dass Sedisvakanzen in deutschen Bistümern häufig zwischen zwölf und 15 Monaten dauern. Der neue Bischof muss laut Kirchenrecht mindestens 35 Jahre alt und seit mehr als fünf Jahren Priester sein. Und er muss sich durch »festen Glauben, gute Sitten, Frömmigkeit, Lebensweisheit und Klugheit auszeichnen«. Fürst hatte vor seiner Verabschiedung noch einen Tipp für seinen Nachfolger gegeben: »Man muss die Menschen und die Diözese mögen.« Und man müsse »Kuddl« haben, schwäbisch für Ausdauer. (mdz)