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Cum-Ex-Skandal: Bayaz soll zu Scholz in U-Ausschuss aussagen

Im milliardenschweren Steuerskandal um Cum-Ex-Aktiendeals soll Finanzminister Danyal Bayaz als Zeuge im Hamburger Untersuchungsausschuss zu der Affäre als Zeuge aussagen. Das Landeskabinett soll dem Grünen-Politiker am Dienstag dafür eine Aussagegenehmigung erteilen, wie die die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen erfuhr.

BW-Finanzminister Bayaz
Danyal Bayaz nimmt an einer Plenarsitzung im Landtag von Baden-Württemberg teil. Foto: Marijan Murat
Danyal Bayaz nimmt an einer Plenarsitzung im Landtag von Baden-Württemberg teil.
Foto: Marijan Murat

Die Fälle gelten als größter Steuerskandal in der Geschichte der Bundesrepublik: Mit Cum-Ex-Aktiendeals prellten Banken und andere Investoren den Fiskus um einen zweistelligen Milliardenbetrag. In der Hamburgischen Bürgerschaft läuft dazu ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss, der nun nicht nur erneut Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) als Zeugen geladen hat, sondern auch zahlreiche aktive und ehemalige Bundestagsabgeordnete - darunter auch Finanzminister Bayaz. Bayaz war 2020 Mitglied des Finanzausschusses des Bundestages, und bei Aussagen des damaligen Bundesfinanzministers und heutigen Bundeskanzlers Scholz in dem Gremium zugegen.

Bei Cum-Ex-Geschäften wurden Aktienpakete von mehreren Beteiligten rund um den Dividendenstichtag mit (»cum«) und ohne (»ex«) Ausschüttungsanspruch hin und her verschoben. In der Folge erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand so ein Milliardenschaden.

Im Hamburger Skandal geht es um die Warburg Bank. Der Untersuchungsausschuss soll klären, ob führende SPD-Politiker in Scholz' Zeit als Hamburger Bürgermeister Einfluss auf die steuerliche Behandlung der Bank nahmen. Die Finanzverwaltung verzichtete Ende 2016 auf eine Rückforderung von 47 Millionen Euro gegen die Bank. Scholz hatte bei bisherigen Vernehmungen im Ausschuss jegliche Einflussnahme im Fall Warburg bestritten. Er hatte sich auf Erinnerungslücken berufen.

© dpa-infocom, dpa:230214-99-585712/2