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Corona: Südwesten gründet Beteiligungsfonds für Mittelstand

Nicole Hoffmeister-Kraut, Wirtschaftsministerin von BW
Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) ist Wirtschaftsministerin in Baden-Württemberg. Foto: Martin Stollberg/WM BW/dpa-tmn/Archivbild
Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) ist Wirtschaftsministerin in Baden-Württemberg. Foto: Martin Stollberg/WM BW/dpa-tmn/Archivbild

STUTTGART. Die baden-württembergische Landesregierung bringt wegen der anhaltenden Corona-Pandemie einen Beteiligungsfonds für den Mittelstand auf den Weg. Es gehe darum, den Unternehmen während und vor allem nach der Krise Finanzkraft zu verschaffen, sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) am Dienstag in Stuttgart. Der Fonds soll ein Volumen von einer Milliarde Euro haben, die Mindestbeteiligung je Unternehmen soll 800 000 Euro betragen. Die Beteiligung werde gemäß Vorgaben der EU-Kommission bis zum 30. Juni 2021 befristet sein.

Hoffmeister-Kraut verwies darauf, dass der Fonds eine wesentliche Förderlücke des Bundes schließe: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes richte sich vor allem an größere Unternehmen. Der Südwest-Fonds hingegen sei gerade für das Mittelstandsland eine enorm wichtige Maßnahme. »Es geht nicht um den Einstieg in eine Staatswirtschaft, der Staat ist nicht der bessere Unternehmer«, stellte die Wirtschaftsministerin klar. Im Lande gebe es Betriebe, an deren Produktivität extrem viel hänge, ergänzte Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne). »Wenn diese Unternehmen wegen der Corona-Krise ausfallen, stocken Lieferketten, können andere Unternehmen schwanken oder Regionen finanziell straucheln.«

Für den Fonds sind noch gesetzliche Maßnahmen und die Schaffung von Gremien notwendig; es werde bis zum ersten Antrag noch etwas dauern, sagte Hoffmeister-Kraut. Der Fonds sei branchenoffen; Voraussetzungen seien ein ausgewiesener Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr sowie eine Größe von maximal 250 Mitarbeitern. Es könne im Einzelfall jedoch auch Ausnahmen geben. (dpa)

Mitteilung des Staatsministeriums Baden-Württemberg