Auch ein Test zum Ende der Isolation sei nicht vorgeschrieben, hieß es. Anders bei Beschäftigten in Kliniken und Pflegeheimen. Sie müssen sich weiter testen, wenn sie nach ihrer Isolation wieder zur Arbeit möchten.
Das Ministerium wies darauf hin, dass weiterhin jeder mit einem positiven Testergebnis - ob PCR- oder Schnelltest - behördlich verpflichtet sei, in Isolation zu gehen. Wer nach fünf Tagen für mindestens 48 Stunden ohne Symptome ist, darf die Isolation beenden. Bislang waren es zehn Tage - ein Freitesten war frühestens nach sieben Tagen möglich.
Die Entscheidung folgt einer Schalte der Gesundheitsminister von Bund und Ländern in der vorigen Woche, in der sich die Minister auf eine einheitliche Verkürzung der Isolation verständigt hatten.
Anders als nun in Baden-Württemberg beschlossen, spricht sich das Robert Koch-Institut (RKI) auch künftig für einen »dringend empfohlenen« negativen Test zum Abschluss der Isolation aus. Das sehen neue Leitlinien vor, die das RKI nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Montag veröffentlichen sollte.
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