STUTTGART. Vom kommenden Mittwoch an können Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten sowie Soloselbstständige Sofortbürgschaften des Landes beantragen, um die Corona-Krise zu bewältigen. Das hat der Wirtschaftsausschuss im Landtag beschlossen, wie das Wirtschaftsministerium am Donnerstag mitteilte. »Die Corona-Krise hat teilweise verheerende Folgen für die Unternehmen im Land. Insbesondere die kleinen Betriebe sind sehr stark beeinträchtigt und durch fehlende Liquidität in ihrer Existenz bedroht«, begründete Ministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) die Maßnahme.
Das Land ergänzt mit den Sofortbürgschaften die Bundeshilfen, die nur für Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten in Frage kommen. Betroffene Unternehmen können die Sofortbürgschaft laut Wirtschaftsministerium auf zwei Wegen beantragen. Der erste Weg richtet sich an Unternehmen und Selbstständige, die bisher keine Hausbank haben. Über das Portal www.ermoeglicher.de können sie bei positiver Prüfung ihres Antrags eine elektronische Vorabzusage für eine Sofortbürgschaft in Höhe von 90 Prozent für einen Kredit bis zu 250 000 Euro der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg erhalten; dieser wird dann an ein Kreditinstitut nach Wahl weitergeleitet.
»Damit haben Unternehmen, die noch nicht über eine eigene Hausbank verfügen, die Möglichkeit, ihre Anfrage online und bankenunabhängig zu stellen«, sagte Ministerin Hoffmeister-Kraut. Zudem bestehe die Option, die Bürgschaft auf 100 Prozent zu erhöhen. Darüber hinaus ist auch der Antrag über das klassische Hausbankverfahren möglich: Hier beantragt die Hausbank der Firma eine Bürgschaft in Höhe von 90 Prozent für ein Darlehen bis zu 125 000 Euro.
Hintergrund der Maßnahme ist, dass Kleinstunternehmen und Soloselbstständige oft keine regulären Kredite aufnehmen können, weil der Bank die Sicherheiten fehlen. Bürgt das Land, steht es also mit im Risiko, dann kommen auch für sie Kredite in Frage. (dpa)