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CDU-Fraktion will sechs Monate mehr Zeit für Grundsteuer

Die CDU-Fraktion fordert bei der Abgabe der Grundsteuererklärung eine offizielle Fristverlängerung bis zum 31. März 2023. »Uns geht es um Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für die Grundstückeigentümerinnen und Grundstückseigentümer« schreiben Fraktionschef Manuel Hagel und Finanzexperte Tobias Wald in einem gemeinsamen Brief an Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne), der den Zeitungen »Heilbronner Stimme« und »Südkurier« (Mittwoch) vorliegt. Bislang endet die Abgabefrist Ende des Monats. Nach Angaben eines Sprechers von Bayaz wollen die Finanzminister von Bund und Ländern an diesem Donnerstag in Berlin über das Thema beraten.

Die jüngste Aufforderung von Bayaz via Pressemitteilung, dass die Grundsteuer abgegeben werde müsse und dass Erinnerungen im ersten Quartal 2023 versendet würden, bezeichneten Hagel und Wald als »nicht ausreichend, um der gegenwärtigen Situation wirkungsvoll und effektiv entgegenzusteuern«. Die CDU-Politiker erklärten, nur durch eine offizielle Fristverlängerung bis Ende März 2023 sei es möglich, das Vertrauen der Bevölkerung in das Grundsteuergesetz des Landes zu erhalten. Mit Blick auf die aktuell gültige Frist sei es das Mindeste, so Hagel und Wald, dass Bayaz die Finanzämter im Südwesten anweise, keinen Verspätungszuschlag zu berechnen.

In Baden-Württemberg sind bislang rund 1,5 Millionen Grundsteuererklärungen eingegangen - nur knapp 27 Prozent der abzugebenden Erklärungen. Bayaz hatte bereits angekündigt, dass die Erinnerungen für die Abgabe der Grundsteuer B im ersten Quartal 2023 versendet werden sollen. Damit wird säumigen Immobilienbesitzern eine längere Frist eingeräumt, allerdings nur inoffiziell.

© dpa-infocom, dpa:221011-99-87740/2