Die jüngste Aufforderung von Bayaz via Pressemitteilung, dass die Grundsteuer abgegeben werde müsse und dass Erinnerungen im ersten Quartal 2023 versendet würden, bezeichneten Hagel und Wald als »nicht ausreichend, um der gegenwärtigen Situation wirkungsvoll und effektiv entgegenzusteuern«. Die CDU-Politiker erklärten, nur durch eine offizielle Fristverlängerung bis Ende März 2023 sei es möglich, das Vertrauen der Bevölkerung in das Grundsteuergesetz des Landes zu erhalten. Mit Blick auf die aktuell gültige Frist sei es das Mindeste, so Hagel und Wald, dass Bayaz die Finanzämter im Südwesten anweise, keinen Verspätungszuschlag zu berechnen.
In Baden-Württemberg sind bislang rund 1,5 Millionen Grundsteuererklärungen eingegangen - nur knapp 27 Prozent der abzugebenden Erklärungen. Bayaz hatte bereits angekündigt, dass die Erinnerungen für die Abgabe der Grundsteuer B im ersten Quartal 2023 versendet werden sollen. Damit wird säumigen Immobilienbesitzern eine längere Frist eingeräumt, allerdings nur inoffiziell.
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