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Bundesweit Geldautomaten gesprengt - Haftstrafen verhängt

Sie kamen in den frühen Morgenstunden, ließen es knallen und rasten mit Bargeld davon. So soll eine Bande von Geldautomatensprengern bundesweit vorgegangen sein. Nun wurden die Männer verurteilt.

Neubeginn Prozess wegen Geldautomaten-Sprengungen - Bamberg
Eine Bande mutmaßlicher Geldautomatensprenger ist zu Haftstrafen verurteilt worden. (Archivbild) Foto: Daniel Löb/DPA
Eine Bande mutmaßlicher Geldautomatensprenger ist zu Haftstrafen verurteilt worden. (Archivbild)
Foto: Daniel Löb/DPA

Weil sie als Bande bundesweit Geldautomaten gesprengt haben sollen, sind 15 Männer vor dem Landgericht Bamberg zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Eine Strafkammer verhängte Strafen zwischen einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung sowie fünf Jahren und elf Monaten Haft. Die Männer im Alter zwischen 23 und 43 Jahren hatten sich nach Überzeugung der Kammer unter anderem des schweren Bandendiebstahls beziehungsweise der Beihilfe dazu schuldig gemacht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Männern aus den Niederlanden und Belgien vorgeworfen, Geldautomaten im ganzen Bundesgebiet - vor allem in Bayern und Baden-Württemberg - gesprengt zu haben, um an Bargeld zu kommen. Ihre Beute betrug demnach mehr als 3,3 Millionen Euro, der durch die Sprengungen angerichtete Schaden mehr als 5,5 Millionen Euro. Da die Ermittler den Angeklagten auch Fälle in Zapfendorf und Forchheim in Oberfranken zur Last legten, kam der Fall in Bamberg vor Gericht.

Mit 14 der 16 Angeklagten hatte das Gericht zuvor eine Verständigung erreicht. Sie äußerten sich ausführlich zu den Vorwürfen, im Gegenzug legte das Gericht in Abstimmung mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung einen Strafrahmen fest. Das Verfahren konnte so deutlich kürzer gehalten werden. Zunächst waren Termine bis ins Jahr 2026 geplant.

Für einen Angeklagten, der sich bereits früher geäußert hatte, gab es keinen förmlichen »Deal«. Das Verfahren gegen einen 30-Jährigen, der zunächst keine Angaben machte, wurde abgetrennt. Ein Urteil steht hier noch aus. 

© dpa-infocom, dpa:240724-930-182991/1