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Bundesverwaltungsgericht kippt Anwohnerparkgebühren

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Bestimmungen für drastisch erhöhte Anwohnerparkgebühren in Freiburg gekippt. Die Regelungen seien unwirksam, weil die Stadt anstelle einer Satzung eine Rechtsverordnung hätte erlassen müssen, entschied das Gericht in Leipzig am Dienstag. Außerdem stuften die Bundesrichter verschiedene in dem Regelwerk enthaltene Ermäßigungen aus sozialen Gründen sowie Gebührensprünge für unterschiedlich lange Fahrzeuge als unzulässig ein. Auch das führe zur Nichtigkeit der Satzung. Das Urteil gilt als Wegweiser für andere Kommunen, die ebenfalls Änderungen beim Anwohnerparken planen oder schon beschlossen haben.

Gegen die grundsätzliche Höhe der Gebühren von 360 Euro im Jahr für ein durchschnittlich großes Auto hatten die Bundesrichter allerdings keine Bedenken. Sie stünden nicht in einem völligen Missverhältnis zu den Zwecken, die mit der Erhebung der Gebühren verfolgt würden.

Freiburg hatte die Kosten für einen Anwohnerparkausweis Ende 2021 von zuvor 30 auf einen Basissatz von 360 Euro erhöht. Ein FDP-Stadtrat hatte dagegen geklagt. (Az.: BVerwG 9 CN 2.22)

Erhebung der Deutschen Umwelthilfe zu Anwohnerparkgebühren

Terminankündigung des Bundesverwaltungsgerichts

Urteil des VGH Mannheim

© dpa-infocom, dpa:230613-99-42499/2