Gegen die grundsätzliche Höhe der Gebühren von 360 Euro im Jahr für ein durchschnittlich großes Auto hatten die Bundesrichter allerdings keine Bedenken. Sie stünden nicht in einem völligen Missverhältnis zu den Zwecken, die mit der Erhebung der Gebühren verfolgt würden.
Freiburg hatte die Kosten für einen Anwohnerparkausweis Ende 2021 von zuvor 30 auf einen Basissatz von 360 Euro erhöht. Ein FDP-Stadtrat hatte dagegen geklagt. (Az.: BVerwG 9 CN 2.22)
Erhebung der Deutschen Umwelthilfe zu Anwohnerparkgebühren
Terminankündigung des Bundesverwaltungsgerichts
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