Für den Bau der Therme hatte die Stadt Lindau einen Bebauungsplan beschlossen und im Februar 2018 in ihrem Amtsblatt veröffentlicht. Praktisch zeitgleich wurde die Baugenehmigung erteilt. Laut Umweltverband wurden schon an dem Tag, an dem die Genehmigung ausgehändigt wurde, die ersten Bäume auf dem 8,3 Hektar großen Gelände gefällt. Das Areal grenzt an mehrere Vogel- und Naturschutzgebiete.
Eine Klage gegen die Baugenehmigung scheiterte an einer Klagebefugnis des Umweltverbandes. Später wurde dann die Klage gegen den Bebauungsplan vom VGH abgelehnt. Dem Bund Naturschutz fehle das Rechtsschutzbedürfnis, weil die Therme so gut wie fertig sei. Der Umweltverband könne sein Ziel - das Vorhaben zu verhindern - nicht mehr erreichen, hatte der VGH argumentiert.
Aus Sicht des Bundesverwaltungsgericht ging das zu weit. Die Klage des Verbandes sei zulässig. Hätte sie Erfolg, könnte der Bebauungsplan noch einmal überarbeitet werden müssen. Dann könnte der Bund Naturschutz unter Umständen Verbesserungen für den Umweltschutz erreichen. »Folglich ist eine Entscheidung in der Sache nicht nutzlos«, teilte das Bundesverwaltungsgericht mit.
Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts
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