Dem Polizisten war vorgeworfen worden, er habe Bußgelder in die eigene Tasche gesteckt (Az. 30 Ds 601 Js 31660/18). Der unter anderem für die Überwachung des Schwerlastverkehrs im Hafengebiet Mannheim zuständige Mann hatte der Anklage zufolge Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und Bußgelder in bar gegen Quittung erhoben. Diese Einnahmen habe er nicht bei der zuständigen Kasse des Polizeipräsidiums Mannheim eingezahlt, sondern für sich behalten. Der Schaden wird auf 2300 Euro beziffert.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten gefordert, die Verteidigung plädierte für einen Freispruch. Das Urteil vom vergangenen Freitag wegen veruntreuender Unterschlagung in vier Fällen ist noch nicht rechtskräftig. Sollte es rechtskräftig werden, verliert der Polizist seinen Job, wie ein Sprecher des Innenministeriums sagte. Dies sei der Fall, wenn eine Bewährungsstrafe von mindestens zwölf Monaten ausgesprochen werde.