Wie ein Sprecher des Landgerichts mitteilte, sah es das Gericht als erwiesen an, dass der 23-Jährige aus einer »massiven Kränkung« heraus im vergangenen Sommer zunächst ein Auto mit Benzin übergoss und danach in der Waschküche eines Wohnhauses in Tuttlingen einen Brand legte. In dem Haus hätten sich drei Menschen befunden, von denen einer durch das Feuer eine Rauchvergiftung erlitten habe.
Nach Angaben des Gerichts hatte der Täter zwar Erinnerungslücken, war jedoch ansonsten geständig gewesen. Zudem habe er im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs 10.000 Euro zur Wiedergutmachung bezahlt. Diese Umstände seien im Rahmen der Urteilsfindung mildernd berücksichtigt worden, so ein Sprecher. Gegen das Urteil kann noch Revision beim Bundesgerichtshof erhoben werden.
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