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Boxberger »Reichsbürger«-Prozess: Anwälte fordern Freispruch

Ein mutmaßlicher sogenannter Reichsbürger wehrt sich gegen die Durchsuchung seiner Wohnung durch die Polizei und Einsatzkräfte des Spezialeinsatzkommandos. Die Polizisten finden sich in einem Kugelhagel wieder. Seine Anwälte fordern Freispruch.

Staatsschutzverfahren gegen mutmaßlichen »Reichsbürger«
Der Angeklagte in einem Staatsschutzverfahren trägt in einem Saal des Oberlandesgerichts Stuttgart Fußfesseln. Foto: FRM/DPA
Der Angeklagte in einem Staatsschutzverfahren trägt in einem Saal des Oberlandesgerichts Stuttgart Fußfesseln.
Foto: FRM/DPA

Die Forderungen könnten kaum weiter voneinander entfernt liegen: Nach den Schüssen eines mutmaßlichen Reichsbürgers auf ein Spezialeinsatzkommando im badischen Boxberg (Main-Tauber-Kreis) plädiert die Bundesanwaltschaft auf eine lebenslange Haft und beantragt Sicherungsverwahrung für den angeklagten Mann. Die Verteidigung argumentierte hingegen am Montag vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart ausführlich, es seien keine Mordmerkmale erfüllt.

Außerdem sei das Eindringen des SEK in die Wohnung des Mannes rechtswidrig, »ohne Androhung und unmittelbar angsteinflößend« gewesen. Der Mann habe aus Notwehr und in Panik geschossen, er müsse vom Vorwurf des versuchten Mordes in vier Fällen freigesprochen werden. Ein Urteil wird am 15. November (10.00 Uhr) gesprochen.

Der damals 54-Jährige hatte sich im April vergangenen Jahres stundenlang in seiner Wohnung verschanzt und mit einem Schnellfeuergewehr auf SEK-Beamte geschossen. Die Polizisten hatten versucht, seine Wohnung zu durchsuchen, um ihm eine Pistole abzunehmen, für die er keine Erlaubnis hatte. Bei dem Einsatz war einer der Beamten durch Schüsse in die Beine schwer verletzt worden. Die Bundesanwaltschaft hatte dem Deutschen in ihrem Plädoyer vorgeworfen, »regelrecht Jagd auf Polizeibeamte gemacht« zu haben.

Dem widersprachen die beiden Anwälte des Mannes am Montag deutlich und ausführlich. Aus ihrer Sicht hätten die SEK-Beamten angesichts eines rechtswidrigen Durchsuchungsbeschlusses nicht »in Rambo-Mentalität« auf das Gelände und zum Haus des Mannes vordringen dürfen. Die SEK-Beamten seien zudem weder ahnungslos- noch wehrlos, sondern gut vorbereitet und ausgerüstet gewesen, sagten sie in ihren Plädoyers. Ihr Mandant habe auch nicht aus Heimtücke gehandelt, sondern in einer »absoluten psychischen Ausnahmesituation« geschossen, um seinen behinderten Sohn zu schützen.

Es sei außerdem nicht zweifelsfrei geklärt, ob auch andere Bewohner des abgeschotteten Hauses als Schützen in Frage kämen. Ebenso gebe es keinen Beleg, dass ihr Mandant aus einer Reichsbürgermotivation heraus geschossen habe. »Er hat zwar über Jahren den Reichsbürgersprachgebrauch gepflegt, er hat die Ideologie aber auch nicht verstanden. Wie soll man verinnerlichen, was man nicht versteht?«, argumentierte sein Anwalt. Auch habe der Mann von der Außenwelt weitgehend abgeschnitten in einem »vergifteten und radikalisierten, den Staat ablehnenden Umfeld« gelebt und »aufgrund der Isolation kein Korrektiv« mehr gehabt.

»Reichsbürger« und sogenannte Selbstverwalter erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an. Das Bundesamt für Verfassungsschutz rechnet der Szene rund 23.000 Anhängerinnen und Anhänger zu - Tendenz steigend.

Im Haus des Schützen hatten die Ermittler damals ein begehbares Waffenlager mit Gewehren und Maschinenpistolen, Tausenden Schuss Munition und Zubehör entdeckt. Auch in seinem abschließenden Wort bat der Mann um Entschuldigung für sein Verhalten. »Was geschehen ist, tut mir unendlich leid«, sagte er. Er habe »in Panik gehandelt und zum Schutz meines Sohnes«.

PM der Bundesanwaltschaft

Mitteilung OLG

Verfassungsschutz Baden-Württemberg über »Reichsbürger« und »Selbstverwalter«

© dpa-infocom, dpa:231105-99-833612/8