Zuletzt war der Prozessbeginn am 26. Juli wegen der Erkrankung eines Verfahrensbeteiligten aufgehoben worden. Weder Pocher (44) noch Becker (54), der wegen Insolvenzverschleppung in einem britischen Gefängnis einsitzt, müssen vor Gericht erscheinen.
In dem Fall geht es darum, dass Becker erreichen will, dass ein aus seiner Sicht irreführender Fernsehbeitrag aus der RTL-Sendung »Pocher - gefährlich ehrlich« über ihn nicht mehr gezeigt werden darf.
Schon Mitte Mai war ein erster Termin für eine mündliche Verhandlung geplatzt, weil ein Beteiligter erkrankt war. Der Anwalt, der Becker in diesem Rechtsstreit vertritt, arbeitet dem Vernehmen nach in der Nähe von Offenburg. (Az.: 2 O 20/21)
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