Die auch als Vogelgrippe bekannte Krankheit wurde im Bodenseekreis bei 23 Möwen nachgewiesen. Die Zahl der gemeldeten toten Vögel sei rückläufig, hieß es in einer Mitteilung. Die verlängerte Stallpflicht für gehaltene Hühner, Gänse, Fasane, Tauben und Co. soll aber verhindern, dass die Tierseuche auf Nutztierbestände übergreift.
In Baden-Württemberg besteht laut Homepage des Agrarministerium sonst nur noch im Rhein-Neckar-Kreis und im Kreis Schwäbisch Hall sowie in einer Randzone des Ostalbkreises um Rosenberg eine Stallpflicht. Im Kreis Konstanz lief die Stallpflicht am Dienstag aus.
Vogelgrippe ist eine für Vögel hochansteckende Viruserkrankung. Bei vielen Vogelarten verläuft sie tödlich. Eine Virusübertragung auf den Menschen schätzt das Robert Koch-Institut als sehr gering ein.
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