Der Mann war erst nach Jahrzehnten überführt worden, als ihm DNA-Spuren unter den Fingernägeln des Opfers zugeordnet werden konnten. Die Überzeugung des Landgerichts von seiner Täterschaft sei nicht zu beanstanden, schreiben die BGH-Richter. Sie sehen aber ein Problem darin, dass sich nicht aufklären ließ, was zu Beginn des Angriffs passierte. Es sei völlig offen, ob es vor den ersten Stichen ein Gespräch oder einen Streit gegeben habe und ob die Frau hätte fliehen oder um Hilfe rufen können. Zeugen waren erst später an den Tatort gekommen. Eine andere Strafkammer des Landgerichts soll nun die Möglichkeit bekommen, den Fall noch einmal von Grund auf zu untersuchen. Der Angeklagte hatte Revision eingelegt.
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