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Bluttat an Grundschule: Anklage gegen Tatverdächtigen

Mitten in den Ferien, mitten in der Stadt erschüttert eine Bluttat die Menschen in Esslingen. Ein Mann greift in einer Grundschule an, er hat ein Messer dabei und sticht zu. Für den Angriff wird er sich in Stuttgart wohl vor Gericht verantworten müssen.

Polizei
Ein Schild mit der Aufschrift »Polizei« hängt an einem Polizeipräsidium. Foto: Roland Weihrauch
Ein Schild mit der Aufschrift »Polizei« hängt an einem Polizeipräsidium.
Foto: Roland Weihrauch

Fast ein halbes Jahr nach einer blutigen Messerattacke in einer Esslinger Grundschule ist Anklage gegen einen tatverdächtigen Mann erhoben worden. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft wirft dem 25-Jährigen versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor. Er soll am frühen 10. Juni die Ferienbetreuung in der Schule überfallen und ein sieben Jahre altes Mädchen angegriffen haben, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Der Mann habe das Kind mehrere Male mit der Klinge eines Küchenmessers auf den Hinterkopf und den Nacken geschlagen und schwer verletzt. Mit dem Messer habe er außerdem eine 61-jährige Betreuerin verletzt, die dem Mädchen helfen wollte.

Unklar ist allerdings, wie sehr der Mann für die Tat zur Verantwortung gezogen werden kann. Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass er wegen einer seelischen Störung oder psychischen Erkrankung vermindert schuldfähig und gefährlich sein könnte. »Die Feststellung eines etwaigen Schuldminderungsgrundes und der Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bleiben der Hauptverhandlung vorbehalten«, teilte die Staatsanwaltschaft mit. In einem nächsten Schritt muss das Landgericht Stuttgart entscheiden, ob ein Hauptverfahren eröffnet wird.

Bislang gilt laut Polizei als sicher, dass es sich bei dem attackierten Mädchen um ein Zufallsopfer handelte. Auch die Betreuerin war dem in Deutschland geborenen Mann mit niederländischem Pass zuvor nicht bekannt gewesen.

Mitteilung

Nachtrag zur Pressemitteilung

PM der Staatsanwaltschaft

© dpa-infocom, dpa:221130-99-722124/2