Die Anklage hatte dem 44-Jährigen vorgeworfen, alkoholisiert mindestens sechs Mal mit einem Küchenmesser auf den Kollegen eingestochen haben. Dieser konnte nur mit einem Soforteingriff in der Universitätsklinik Freiburg gerettet werden.
Er habe sich provoziert geführt, hatte der Angeklagte vor Gericht geschildert. »Ich hatte niemals die Absicht, ihn zu töten«, sagte er laut einer Erklärung, die von seinem Anwalt zum Auftakt des Prozesses verlesen wurde.
Die Tat ereignete sich im Januar in St. Märgen (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald). Der Angeklagte war damals nach eigenen Angaben bei einer polnischen Firma beschäftigt und als Elektromonteur auf einer Freiburger Baustelle eingesetzt. Das schwer verletzte Opfer stammte aus Polen. Der Angeklagte hatte nach eigenem Bekunden wegen seiner regierungskritischen Haltung Belarus 2022 verlassen. (Rechtssache 1 Ks 200 Js 3023/23)
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