Unter anderem auch Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte werden in der BKA-Statistik registriert. Bei den tätlichen Angriffen auf Polizisten müssen nach der Definition des BKA Beamte nicht körperlich verletzt werden, damit eine Tat als Gewalt gegen Polizisten erfasst wird. »Ausreichend ist, wenn aus allgemeiner Feindseligkeit gegen den Staat oder aus persönlichen Motiven gegen die Amtsträgerin oder den Amtsträger oder aus anderen Beweggründen gehandelt wird«, heißt es in dem Bundeslagebild.
Die meisten Gewalttaten gegen Polizistinnen und Polizisten entfielen auf die vergleichsweise bevölkerungsreichen Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Bayern. Schlusslichter waren das Saarland und Bremen, wie die BKA-Statistiker berichteten. Bei den Tötungsdelikten entfielen drei Fünftel aller Fälle auf Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen.
Bundeslagebild Gewalt gegen Polizeibeamte 2021
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