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Bild zu möglichem »NS-Raubgut«: BGH prüft Rechtmäßigkeit

Der Bundesgerichtshof (BGH) muss prüfen, ob ein Eintrag in einer Datenbank für potenzielles »NS-Raubgut« und eine Interpol-Fahndung Makel an einem Kunstwerk sind. Die Karlsruher Richterinnen und Richter wollen ihre Entscheidung dazu am 21. Juli verkünden, wie die Vorsitzende des fünften Zivilsenats am Donnerstag nach der Verhandlung mitteilte. Es geht um das Gemälde »Kalabrische Küste« des Malers Andreas Achenbach (1815-1910). Ein Kunstsammler zog vor Gericht, weil er sich in seinem Eigentum beeinträchtigt sieht.

Bundesgerichtshof (BGH)
Ein Hinweisschild mit dem Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof, aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Foto: Uli Deck
Ein Hinweisschild mit dem Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof, aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH).
Foto: Uli Deck

Der jüdische Kunsthändler Max Stern hatte das Gemälde den Angaben zufolge 1937 an eine Privatperson aus Essen verkauft, bevor er nach Kanada auswanderte. Der Kläger habe das Bild 1999 im Rahmen einer Auktion in London erworben. Treuhänder eines kanadischen Trusts, der Sterns Nachlass verwaltet, ließen eine Suchmeldung für das Gemälde auf der Internetseite der Lost-Art-Datenbank veröffentlichen, die von einer Stiftung mit Sitz in Magdeburg betrieben wird.

Der Kläger erfuhr davon und von der Interpol-Fahndung im Rahmen einer Ausstellung in Baden-Baden. Er will, dass sein Eigentum nicht weiter bemäkelt wird, weil das Bild möglicherweise unter Verfolgungsdruck der Nazis verkauft wurde. In den Vorinstanzen hatte er keinen Erfolg.

Ankündigung des BGH

Über die Lost-Art-Datenbank

© dpa-infocom, dpa:230525-99-820117/2