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BGH verhandelt im VW-Abgasskandal zur Verjährung

Die Frage, bis wann Betroffene des Dieselskandals VW auf Schadenersatz verklagen konnten, beschäftigt am Donnerstag (9.00 Uhr) erneut den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Ob die Richterinnen und Richter schon ein Urteil verkünden, ist offen.

VW-Logo
Das Logo von Volkswagen auf dem Dach des Markenhochhauses auf dem Werksgelände. Foto: Swen Pförtner
Das Logo von Volkswagen auf dem Dach des Markenhochhauses auf dem Werksgelände.
Foto: Swen Pförtner

In dem Fall war die Klage erst 2020 eingereicht worden. Der Skandal um die illegale Abgastechnik in Millionen Dieseln des VW-Konzerns war im September 2015 ans Licht gekommen. Die Verjährungsfrist für Schadenersatz-Ansprüche beträgt drei Jahre. Der inzwischen gestorbene Kläger, dessen Frau den Rechtsstreit weiterführt, hatte behauptet, erst 2017 erfahren zu haben, dass auch sein Auto betroffen ist.

Eigentlich hatten die obersten Zivilrichter noch zwei ähnliche Fälle verhandeln wollen. Diese Termine wurden am Mittwoch allerdings kurzfristig aufgehoben. Das Stuttgarter Oberlandesgericht hatte allen drei Klagen weitgehend stattgegeben. Die Richter dort waren der Ansicht, es sei nicht grob fahrlässig gewesen, weder 2015 noch 2016 Nachforschungen zum eigenen Auto anzustellen. (Az. VII ZR 422/21)

Ankündigung des BGH

Grundsatz-Urteil des BGH zu VW vom 25. Mai 2020

BGH-Mitteilung dazu

BGH-Urteil vom 17. Dezember 2020 zur Verjährung

BGH-Urteil vom 29. Juli 2021 zur Verjährung

BGH am 10. Februar 2022 zum Restschadenersatz bei Gebrauchtwagen

BGH am 21. Februar 2022 zum Restschadenersatz bei Neuwagen

© dpa-infocom, dpa:220323-99-643429/3