Eine Woche nach einem Tumult in der Freiburger Flüchtlingseinrichtung hat das örtliche Amtsgericht einen 28-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Mann sei mit einer Flasche bewaffnet gewesen und habe einen anderen Bewohner verletzt sowie später ein Polizeiauto beschädigt. Das entschied das Gericht am Montag in Freiburg in einem sogenannten beschleunigten Verfahren.
Der Angeklagte erhielt die Strafe wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von neun Monaten ohne Bewährung gefordert. Der Angeklagte sei ein »Ersttäter«, argumentierte das Gericht, außerdem habe er zumindest einen Teil seiner Taten eingestanden und diese auch bedauert.
In der vergangenen Woche hatte es mehrfach Krawalle in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) gegeben, die von etwa 750 Menschen bewohnt wird. Dabei gingen Menschen teilweise mit Stangen, Messern und anderen Gegenständen aufeinander los. Die Bewohner der Unterkunft stammen laut Regierungspräsidium aus rund 30 Staaten.
Es war nun der erste Fall dieser Gewaltserie, der vor Gericht verhandelt wurde. Dort wurde deutlich, dass Ursachen dieser Eskalation noch nicht aufgeklärt sind. Der Angeklagte war nach den Vorfällen als einziger der Verdächtigen in Haft gekommen, hatten die Behörden mitgeteilt. Ein Haftbefehl im beschleunigten Verfahren kann nur erlassen werden, wenn die Hauptverhandlung innerhalb einer Woche nach der Festnahme zu erwarten ist.
Der 28-Jährige schlug am vorvergangenen Sonntag laut Anklage mit einer Bierflasche so heftig ins Gesicht seines Opfers, dass die Flasche kaputtging. Ein 26-jähriger Zeuge gab an, wiederholt mit einer Flasche geschlagen worden zu sein. Der Angeklagte sagte hingegen aus, er habe zwar eine Flasche in der Hand gehabt, diese aber gegen eine Tür geschlagen. Auslöser für seine Racheaktion mit mehreren Beteiligten sei ein Angriff gewesen, beim dem er mehrere Stunden zuvor verletzt worden sei. In dem Fall wurden auch Aufnahmen einer Videokamera der Unterkunft als Beweismittel eingesetzt.
Als der Angeklagte nach den Krawallen in Polizeigewahrsam kam, beschädigte er mit Tritten die Schiebetüre eines Polizeiwagens. Es entstand ein Schaden von etwa 800 Euro. Diese Tat räumte der 28-Jährige komplett ein.
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