Dem Mann wurde von der Anklage der sexuelle Missbrauch von Kranken und Hilfsbedürftigen verbunden mit sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses zur Last gelegt. Das Gericht blieb mit dem Strafmaß unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung plädiert hatte. Die Verteidigung forderte einen Freispruch. Der Angeklagte gab vor Gericht zu, mit der Frau, die zur stationären Behandlung in der Einrichtung war, mehrfach Geschlechtsverkehr gehabt zu haben.
© dpa-infocom, dpa:220831-99-583031/2