Hintergrund der Gerichtsentscheidung war, dass knapp 100 Mitarbeiter der Porsche Dienstleistungs GmbH in Leipzig, die unter anderem für die Kantinen zuständig ist, nicht hätten mitwählen dürfen. Nun muss sich das Landesarbeitsgericht mit dem Fall befassen.
So lange die Entscheidung der ersten Instanz nicht rechtskräftig ist, bleibt der bestehende Betriebsrat im Amt. Mehrere Beschäftigte hatten die Wahl vom März 2022 angefochten. Sie sahen wesentliche Verstöße und argumentierten unter anderem, dass an den Wahlurnen Plomben gefehlt hätten und Teile der Belegschaft zu kurzfristig informiert worden seien. Für all diese Punkte hatte das Arbeitsgericht aber keine Anhaltspunkte gesehen. Es habe keine Manipulationen und keine Ungereimtheiten gegeben. Solche Anfechtungsgründe seien nicht erkennbar gewesen.
Wegen einer ähnlichen Konstellation mit einer weit entfernten Betriebsstätte hatte das Arbeitsgericht bereits die Betriebsratswahl bei Daimler 2018 für unwirksam erklärt. Das Verfahren ging danach über mehrere Jahre durch die Instanzen.
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