Im Gegensatz zum konjunkturell bedingten Kurzarbeitergeld gebe es für Krisenfälle zusätzliche Erleichterungen: So könnten Beschäftigte, bei denen die Arbeit im Betrieb wegen Hochwassers ausfalle, bei Aufräumarbeiten im Betrieb helfen, ohne den Anspruch auf Kurzarbeitergeld zu verlieren. Zudem muss vor der Zahlung des Geldes nicht das Überstundenkonto abgebaut werden.
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