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Betriebe können wegen Hochwassers Kurzarbeit anmelden

Kein Strom, verschlammte Betriebsgebäude oder kein Material-Nachschub: Wenn Unternehmen wegen des Hochwassers die Arbeit ausfallen lassen müssen, können sie für ihre Mitarbeiter Kurzarbeitergeld beantragen. Wie die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit am Montag mitteilte, könne bei Hochwasserschäden Kurzarbeit auf Basis eines unabwendbaren Ereignisses angezeigt werden.

Im Gegensatz zum konjunkturell bedingten Kurzarbeitergeld gebe es für Krisenfälle zusätzliche Erleichterungen: So könnten Beschäftigte, bei denen die Arbeit im Betrieb wegen Hochwassers ausfalle, bei Aufräumarbeiten im Betrieb helfen, ohne den Anspruch auf Kurzarbeitergeld zu verlieren. Zudem muss vor der Zahlung des Geldes nicht das Überstundenkonto abgebaut werden.

© dpa-infocom, dpa:240603-99-259384/2