Der Enzkreis hatte sich geweigert, den Betonmüll anzunehmen. Aus seiner Sicht, ist die betroffene Deponie Hamberg für diese Art Müll nicht zugelassen. Das Regierungspräsidium hatte dem Landkreis daraufhin ungefragt eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Dagegen klagte der Enzkreis erfolgreich vor dem VG Karlsruhe. Eine Ausnahmegenehmigung hätte dem Enzkreis nicht antragslos und gegen seinen Willen aufgedrängt werden dürfen, hatten die Richter entschieden.
Zwei für die Entsorgung der Abfälle zuständigen Unternehmen waren vor dem VG ebenfalls gescheitert - in diesem Fall war der Enzkreis Beklagter. Ob in diesen Verfahren Berufung eingelegt wird, war zunächst nicht klar. Dem VGH lagen nach Angaben einer Sprecherin noch keine Angaben dazu vor.
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