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Betonabfällen aus Atomanlagen: Land zieht vor VGH

Das Land Baden-Württemberg will vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg durchsetzen, Betonabfälle aus dem Rückbau von Atomanlagen auf einer Deponie im Enzkreis lagern zu dürfen. Das war vom Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe Ende April zunächst untersagt worden. Nun habe man dagegen Berufung zum VGH eingelegt, sagte am Mittwoch eine Sprecherin des Regierungspräsidiums Karlsruhe. In dem Streit geht es um die Frage, wohin diese beim Rückbau der Kernkraftwerke in Philippsburg anfallenden Abfälle gebracht werden dürfen.

Luftbild AKW Philippsburg
Die Luftaufnahme zeigt das Kernkraftwerk Philippsburg. Foto: picture alliance
Die Luftaufnahme zeigt das Kernkraftwerk Philippsburg.
Foto: picture alliance

Der Enzkreis hatte sich geweigert, den Betonmüll anzunehmen. Aus seiner Sicht, ist die betroffene Deponie Hamberg für diese Art Müll nicht zugelassen. Das Regierungspräsidium hatte dem Landkreis daraufhin ungefragt eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Dagegen klagte der Enzkreis erfolgreich vor dem VG Karlsruhe. Eine Ausnahmegenehmigung hätte dem Enzkreis nicht antragslos und gegen seinen Willen aufgedrängt werden dürfen, hatten die Richter entschieden.

Zwei für die Entsorgung der Abfälle zuständigen Unternehmen waren vor dem VG ebenfalls gescheitert - in diesem Fall war der Enzkreis Beklagter. Ob in diesen Verfahren Berufung eingelegt wird, war zunächst nicht klar. Dem VGH lagen nach Angaben einer Sprecherin noch keine Angaben dazu vor.

© dpa-infocom, dpa:220831-99-581653/2