Zum Schutz der vom Aussterben bedrohten Haubenlerchen gilt seit April wieder »Hausarrest« für Katzen in Teilen von Walldorf. Doch der Bruterfolg ist in diesem Jahr bislang überschaubar: Nach aktuellem Wissensstand ziehe ein Paar Jungvögel auf, teilte das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis auf Anfrage mit. Zwei Brutpaare sind demnach dieses Jahr in Walldorf-Süd anwesend. Ein Brutversuch sei aber aus unbekannten Gründen abgebrochen worden. Ein sogenanntes Fachbüro beobachtet die Lage im Auftrag der Behörde.
Um die seltenen Vögel zu schützen, dürfen Katzen im südlichen Teil der Stadt bis 2025 jeweils vom 1. April bis einschließlich 31. August das Haus prinzipiell nicht verlassen. Hierzu hat die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt eine Allgemeinverfügung erlassen.
Zum Start im vergangenen Jahr hatte der sogenannte Katzen-Lockdown bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Die Maßnahme ist umstritten.
Wer ein GPS-Tracking seiner Katze nachweisen kann, kann eine Ausnahmegenehmigung bekommen. Alternativ können Besitzer den Garten katzensicher einzäunen oder Tiere an der Leine führen. Bei Verstößen drohen Strafen in Höhe von 500 Euro - oder auch bis zu 50.000 Euro für den Fall, dass Haubenlerchen verletzt oder getötet werden.
Bislang wurden in diesem Jahr keine Bußgelder verhängt, wie eine Sprecherin des Landratsamts mitteilte. Es habe kein nachweislicher Verstoß gegen das Tötungs- beziehungsweise Verletzungs- oder das Störungsverbot festgestellt werden können.
Aktuell gelten den Angaben nach drei Befreiungen von der Allgemeinverfügung. Zwei stammten aus diesem Jahr und beruhten auf dem GPS-Tracking. Eine Ausnahme sei seit dem vergangenen Jahr gültig.
Anfang Juni hatte die Behörde mitgeteilt, dass seit Ende April wieder Katzen im Gefahren- und Brutbereich der Haubenlerche auftauchten, während nach Wiederinkrafttreten der Ausgangssperre in den ersten Wochen im Prinzip keine gesichtet worden seien. »Da die Haubenlerche aktuell wieder brütet und bis zum Ende der diesjährigen Brutsaison auch noch mit weiteren Brutversuchen zu rechnen ist, bittet das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis die betroffenen Katzenhalterinnen und Katzenhalter nochmals eindringlich, die Anordnungen der Allgemeinverfügung entsprechend zu beachten und einzuhalten.«
Weiter hieß es: »Es liegt letztendlich im Interesse aller, auch der Katzenhalterinnen und -halter selbst, dass der Bestand der Haubenlerche in Walldorf schnellstmöglich wieder zunimmt und die Jungvögel die für sie hergerichteten Ausgleichsflächen besiedeln, damit ggf. die mit der Allgemeinverfügung verbundenen Einschränkungen möglichst bald wieder gelockert oder aufgehoben werden können.« Im vergangenen Jahr hatten acht Jungvögel die kritische Phase überlebt, in der sie das Nest verlassen, aber noch nicht fliegen können.
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