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Bebauungsplan für Neubaugebiet in Gaiberg unwirksam

Der Bebauungsplan eines Neubaugebietes in Gaiberg (Rhein-Neckar-Kreis) ist unwirksam. Das hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am Dienstag entschieden. Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde dürften nicht im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung überplant werden, hieß es in der Begründung. Die höchsten deutschen Verwaltungsrichter hoben damit das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes in Mannheim auf.

Neubaugebiet
Mehrere im Bau befindliche Einfamilienhäuser stehen in einem Neubaugebiet. Foto: Hauke-Christian Dittrich/DPA
Mehrere im Bau befindliche Einfamilienhäuser stehen in einem Neubaugebiet.
Foto: Hauke-Christian Dittrich/DPA

Der Bebauungsplan »Oberer Kittel/Wüstes Stück« leide an einem beachtlichen Verfahrensfehler. Es hätte eine Umweltprüfung durchgeführt werden und ein Umweltbericht erstellt werden müssen, betonten die Richter. Geklagt hatte eine Umweltschutzvereinigung.

Mitteilung des Gerichts

© dpa-infocom, dpa:230718-99-447956/2