Es geht um das Telefonat, das der ranghöchste Polizist und die Hauptkommissarin nach dem Abend geführt hatten, an dem es zu der sexuellen Nötigung gekommen sein soll. Mit Blick darauf hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart keinen hinreichenden Tatverdacht auf sexuelle Nötigung gesehen und das Verfahren daher eingestellt. Über die Beschwerde sei noch nicht entschieden worden, teilte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft weiter mit.
Ermittlungen gegen die Frau, die das Verfahren um den suspendierten Inspekteur der baden-württembergischen Polizei ins Rollen gebracht hatte, wurden vor geraumer Zeit eingestellt. Der Kriminalbeamtin war vorgeworfen worden, unbefugt ein Videotelefonat mit dem Inspekteur aufgezeichnet zu haben. Die Beamtin habe auf Grund eines rechtfertigenden Notstands nicht rechtswidrig gehandelt, hatte die Staatsanwaltschaft erklärt.
Erst kürzlich hatte das Stuttgarter Landgericht die Anklage gegen den Mann wegen sexueller Nötigung zugelassen. Damit wird ihm der Prozess gemacht. Der Polizist bestreitet die Vorwürfe. Die Beamtin, die Opfer einer sexuellen Nötigung geworden sein soll, wird als Nebenklägerin auftreten.
Den Ermittlungen zufolge soll der Polizist vor rund einem Jahr in Stuttgart die Polizeibeamtin sexuell belästigt haben - im Gegenzug für Karrierevorteile. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm nach früheren Angaben vor, »hierbei bewusst ausgenutzt zu haben, dass er aufgrund seiner beruflichen Stellung in der Lage war, der Polizeibeamtin im Falle des Widerstands erhebliche berufliche Nachteile zu bereiten«.
Sein Anwalt Jens Rabe hatte angekündigt, für einen Freispruch zu kämpfen. Es sei bedauerlich, dass die Staatsanwaltschaft »bei dieser Beweissituation« überhaupt Anklage erhoben habe.
Auch Innenminister Thomas Strobl (CDU) steht wegen der Sache seit längerem unter Druck - er hatte nach eigenen Angaben ein Schreiben des Anwalts des Inspekteurs an einen Journalisten weitergereicht. Ein Untersuchungsausschuss im Landtag beleuchtet sexuelle Belästigung bei der Polizei sowie die Beförderungspraxis und die Handlungen Strobls.
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