Bayaz verteidigte gleichzeitig das baden-württembergische Bodenwert-Modell. »Ich halte den Bodenrichtwert für fair und transparent. Was es aber sicher nie geben wird, ist eine Einzelfallgerechtigkeit.«
Zu Monatsbeginn war aus dem Stuttgarter Finanzministerium bekannt geworden, dass viele Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben hatten. Die Frist lief bis zum 31. Januar. Insgesamt sind im Südwesten 5,6 Millionen Grundstücke neu zu bewerten.
Von 2025 an soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.
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