Hintergrund der Entscheidung sei ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom Juni. Das Gericht hatte den Fall nach einer Klage des Umweltverbands BUND an den Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim zurückverwiesen. Dort muss erneut geprüft werden, ob die Sanierungspläne gewährleisten, dass von dem Gelände dauerhaft keine Gefahr mehr ausgeht.
Damit gebe es momentan keine endgültige Rechtssicherheit, so der Konzern weiter. Die vorgesehene Einkapselung würde derzeit somit auf eigenes Risiko erfolgen. Man wolle die Zeit bis zu einem VGH-Urteil stattdessen dafür nutzen, den vor zehn Jahren ausgearbeiteten Sanierungsplan neu zu bewerten.
BASF hatte vorgehabt, mit dicken Mauern, die über 30 Meter tief in die Erde reichen, ihren Deponieanteil von rund 52.000 Quadratmetern Fläche zu verschließen. Die Ex-Deponie in der Nähe des Rheins gilt als besonders großes und problematisches Altlastenprojekt. Dort waren bis 1976 Bauschutt, Hausmüll und Abfälle aus der Chemie- und Pharmaindustrie entsorgt worden.
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