Die Staatsanwaltschaft fordert Sicherungsverwahrung für den Mann. Mit einem in den Nacken gedrückten Revolver soll er den Mitarbeiter gezwungen haben, den Eingang zu öffnen, und hieß ihn, den Inhalt der Geldautomaten herauszurücken. Der Angestellte erklärte, dies könne nur die Aufstellerfirma. (Az. 240 Js 15762/19)
Weitere eintreffende Beschäftigte bedrohte der 57-Jährige laut Anklage ebenfalls mit der Waffe. Ihnen soll er erklärt haben, er plane keine Geiselnahme, sondern werde alle und sich selbst umbringen. Insbesondere als sich herausstelle, dass der von einem Mitarbeiter geöffnete Tresor kein Geld enthielt, wurde der 57-Jährige nervös. Einem der Angestellten trat er in die Hüfte und fügte ihm später mit der Waffe ein Platzwunde zu. Deshalb muss er sich auch wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Schließlich ließ er sich demnach 30 000 Euro aus einem Geldautomaten auszahlen. Er schloss die fünf Menschen in den Tresorraum ein und flüchtete. Gefasst wurde er samt Beute noch am selben Abend in einem gestohlen gemeldeten Wagen in Mannheim.