Die Anwälte monieren, dass Richter mehrfach Haftprüfungstermine abgebrochen hätten, ohne dass Ballweg seine Sichtweise vollständig habe vortragen können. »Dies stellt in den Augen der Verteidigung einen Verstoß gegen das rechtliche Gehör dar und bedarf scharfer Kritik.« Erst vor wenigen Tagen hatte das Amtsgericht Stuttgart erneut die Entlassung des 48-Jährigen aus dem Gefängnis abgelehnt.
Das OLG hatte Anfang des Jahres entschieden, dass Ballweg auch über die Frist von einem halben Jahr in Untersuchungshaft bleiben muss. Nach aktueller Sach- und Beweislage sei der Beschuldigte bei bestehender Fluchtgefahr weiterhin des versuchten gewerbsmäßigen Betruges und der Geldwäsche dringend verdächtig. Auch habe die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen seit der Festnahme am 29. Juni »durchweg mit der gebotenen Beschleunigung zügig geführt«.
Die »Querdenken«-Bewegung hatte sich im Zuge der Corona-Pandemie von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhängerinnen und Anhänger demonstrierten immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Dabei gab es auch Angriffe auf Polizisten und Medienvertreter. Der Verfassungsschutz beobachtet die Szene wegen verfassungsfeindlicher Ansichten, Verschwörungsideologien und antisemitischer Tendenzen.
Strafprozessordnung zur Dauer der Untersuchungshaft
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