Von 2025 an soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.
Bayern verlängert im Alleingang die Frist für die Abgabe. Grundstückseigentümer sollen drei Monate länger Zeit bekommen, also bis Ende April, wie der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München sagte.
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