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Bachlauf: Auflagen für Landwirt wegen gefährdeter Krebse

Das Kandelbächle im Glottertal steht unter besonderem Schutz, weil hier Steinkrebse ein Zuhause haben. Ein Landwirt aber hat Teile des Bachbetts zugeschüttet. Ihm wurde der Prozess gemacht.

Er hat unerlaubt einen Bachlauf verändert und damit in den Lebensraum gefährdeter Steinkrebse eingegriffen: Wegen vorsätzlicher Gewässerverunreinigung und Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete hat das Amtsgericht Freiburg am Montag einen Landwirt aus dem Glottertal schuldig gesprochen. Das Gericht verwarnte den 62-Jährigen nach Angaben eines Sprechers und machte ihm Bewährungsauflagen. Wenn er diese nicht erfüllt, werde das Gericht eine Geldstrafe verhängen. Das sei quasi eine Geldstrafe zur Bewährung, erklärte der Sprecher.

So muss der Landwirt nun unter anderem Arbeiten auf seinem Grundstück künftig mit den Behörden absprechen, wie der Sprecher mitteilte. Ein Fisch- und Krebsexperte müsse vor Beginn weiterer Arbeiten Krebse bergen - oder die Behörden müssten bestätigen, dass dies nicht notwendig ist. Ferner soll der Mann an geeigneter Stelle zwei Betonplatten über das Kandelbächle verlegen, damit sein Vieh das Gewässer überqueren kann. Außerdem müsse der Mann 500 Euro an den Ortsverband Freiburg der Umweltschutzorganisation BUND überweisen.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihn beschuldigt, im Jahr 2020 auf seinem Grundstück im Glottertal (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) ohne Genehmigung eine Umleitung für das dort fließende und unter besonderen Schutz stehende Kandelbächle gebaut zu haben. So habe er das Bachbett auf rund 20 Metern zugeschüttet, hieß es. Trotz Aufforderung durch die Behörden habe der Bauer das nicht rückgängig gemacht. So habe sich die Eigenschaft des Gewässers verschlechtert.

Das Urteil ist dem Gerichtssprecher zufolge noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin hatte seinen Angaben nach eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung beantragt, der Verteidiger hingegen Freispruch oder eine sogenannte Verwarnung mit Strafvorbehalt. Letzteres hat das Gericht nun gemacht (Az.: 24 Cs 514 Js 17124/21).

© dpa-infocom, dpa:220314-99-517132/2