ULM. Der 39 Jahre alte Angeklagte hatte zu Beginn der Verhandlung vor einer Woche gestanden, sich zwischen Februar und Juli 2016 in seiner Wohnung in Göppingen mehrfach an dem Kind vergangen zu haben.
Durch die Aussagen des Angeklagten kann dem Mädchen nach Angaben aus Justizkreisen wohl eine Befragung vor Gericht erspart werden. Zudem könnte das Gericht dadurch möglicherweise bereits an diesem zweiten Verhandlungstag zu einem Urteil kommen und nicht erst am 1. März.
Die heute 26-jährige Mutter hatte ihre Tochter mit deren seinerzeit vierjährigem Bruder an etlichen Wochenenden der Aufsicht des Mannes überlassen, um freie Zeit für sich zu haben. An dem Jungen hat sich der Babysitter Ermittlern zufolge nicht vergangen. Jedoch habe er ihn mindestens einmal zuschauen lassen, wie seine Schwester missbraucht wurde.
Nach Einschätzung eines Gutachters leidet der Angeklagte unter einer Persönlichkeitsstörung, ist jedoch dadurch nicht schuldunfähig. Der Angeklagte erklärte, er bereue die Taten und habe eine Therapie begonnen, »um zu lernen, was richtig und was falsch ist«. (dpa)