Logo
Aktuell Urteil

Baby nach Schütteln schwerstbehindert: sechs Jahre Haft

Als seine Tochter zu lange schrie, rastete der alkoholisierte Vater aus und zerstörte so die Zukunft des kleinen Mädchens. Dafür muss der Mann nun sechs Jahre in Haft. Der Prozess machte klar: In diesem Fall leidet auch der Täter schwer.

Memmingen (dpa/lby) - Weil er seinem kleinen Mädchen durch Schütteln schwerste Behinderungen zugefügt hat, muss der Vater sechs Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Memmingen sprach den 37-Jährigen am Freitag der schweren und gefährlichen Körperverletzung schuldig. Das Baby erlitt eine Hirnblutung und deswegen dauerhafte Schädigungen.

Der Mann hatte in dem Prozess zugegeben, dass er seine damals sechs Monate alte Tochter so heftig geschüttelt hat, dass Laura seitdem auf beiden Augen blind, geistig behindert und an Armen und Beinen gelähmt ist. »Eine Besserung ist nicht in Sicht«, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Hasler. »Schlimmere Folgen einer Tat sind nicht denkbar«, betonte er.

Die Therapeuten in einem Kinderpflegeheim können nur versuchen, dem vor wenigen Tagen zwei Jahre alt gewordenen Mädchen Reflexe anzutrainieren. Das Kind wird wohl spätestens im frühen Erwachsenenalter sterben, geistig wird Laura bis dahin auf dem Niveau eines Babys bleiben. Es kann weder sitzen noch stehen.

Der Vater hatte das Kind im Haus seiner Eltern in Bad Wörishofen geschüttelt, nachdem es nachts geschrien und sich trotz eines Fläschchens nicht beruhigt hatte. Es sei eine spontane Tat aus der Überforderung heraus gewesen, sagte Hasler. Der Vater sei sonst nicht gewalttätig gewesen. Es sei ihm auch nicht bewusst gewesen, wie schwer er sein Kind verletzt habe.

Der Mann musste sich weitgehend allein um seine beiden kleinen Töchter kümmern, weil die Mutter psychisch krank und oft in Kliniken ist. Zu der daraus resultierenden Belastung kam noch eine Alkoholabhängigkeit. Auch am Tattag hatte der Mann getrunken. Eine verminderte Steuerungsfähigkeit sei daher nicht auszuschließen, hatte ein Gutachter erklärt.

Die für diese Tat mögliche Maximalstrafe wurde deswegen auch von zehn auf siebeneinhalb Jahre nach unten korrigiert. Das Gericht ordnete auch an, dass der Mann während seiner Haft einen Entzug machen muss. Dazu hatte der Angeklagte sich auch bereit erklärt.

Ursprünglich war er wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen angeklagt. Doch die dafür nötige »gefühllose, rohe Gesinnung« sei nicht feststellbar, sagte der Richter. Der 37-Jährige hatte in dem Prozess immer wieder mit den Tränen gekämpft. »Was ich getan habe, ist nicht wieder gut zu machen«, sagte er in seinem letzten Wort. Das Leid seiner Tochter werde immer bleiben. »Eine Entschuldigung ist eigentlich nicht möglich.« Er und der Staatsanwalt akzeptierten die Strafhöhe, so dass das Urteil sofort rechtskräftig wurde.

Bündnis gegen Schütteltrauma

Initiative »Bitte nicht schütteln!«