Der Stuttgarter Prüfkonzern Dekra, Polizeivertreter und Unfallexperten haben bei den erwarteten EU-Regeln für bestimmte Datennutzungen Forderungen angemeldet. Es müsse der Zugriff für »hoheitliche Tätigkeiten« wie die Unfallanalytik, Fahrzeugprüfung und Strafverfolgung möglich sein. Das teilten Dekra, das europäische Verkehrspolizeinetzwerk Roadpol und die Europäische Vereinigung für Unfallforschung und Unfallanalyse am Mittwoch gemeinsam in Stuttgart mit.
Die EU-Kommission will mit ihrem sogenannten Data Act den fairen Zugang von Unternehmen, Privatpersonen und Behörden zu Daten regeln, die bei der Nutzung bestimmter Dienste und Geräte entstehen. Dabei kann es etwa um die Maschine eines großen Unternehmens gehen, aber auch um das eigene Auto oder die Spülmaschine in der heimischen Küche. Die Nutzung dieser Daten soll Innovationen in Bereichen wie der künstlichen Intelligenz oder der Mobilität voranbringen. EU-Kommissionsvize Margrethe Vestager sowie Binnenmarktkommissar Thierry Breton wollen den Data Act am Mittwochmittag vorstellen.
Wie Dekra und die Partner mitteilten, begrüßen sie den Entwurf für den Data Act. Mit Blick auf den Autobereich sagte Dekra-Chef Stefan Kölbl, der Zugriff auf die Daten sei nötig, damit Polizei, Strafverfolgungsbehörden, Fahrzeugüberwacher und Unfallanalytiker künftig ihre Arbeit machen könnten.
Die Verkehrspolizeien müssten auch Unfallursachen ermitteln, sagte Roadpol-Präsident Volker Orben. »Mehr und mehr automatisiert fahrende Fahrzeuge auf europäischen Straßen haben auch Auswirkungen auf die Verkehrsunfallaufnahme«, fügte er laut Mitteilung hinzu. Die Polizei müsse Zugang haben zu den in Fahrzeugen erzeugten Daten, forderte er.
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