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Automatenbranche: Kahlschlag durch Glücksspielstaatsvertrag

Glücksspielbranche
Eine Frau bedient in einer Spielhalle einen Automaten. Foto: Marijan Murat/dpa/Symbolbild
Eine Frau bedient in einer Spielhalle einen Automaten. Foto: Marijan Murat/dpa/Symbolbild

STUTTGART. Angesichts der Landtagsdebatte über den neuen Glücksspielvertrag warnt die Automatenbranche vor dem Verlust Tausender Arbeitsplätze vor allem in den Spielhallen. Durch die angestrebte Ratifizierung des Vertrags würden bisher illegale Online-Glücksspiele legalisiert, während gleichzeitig in der baden-württembergischen Automatenwirtschaft ein Kahlschlag drohe, warnte der Automaten-Verband. Bis zu 8000 der insgesamt 10 000 Arbeitsplätze in der Branche stünden auf der Kippe. Rund 80 Prozent der Spielhallen müssten zum 30. Juni geschlossen werden, weil sie gegen die neuen Bestimmungen verstießen.

»Die drohende drastische Reduktion würde nicht nur das legale Spielangebot massiv schwächen«, teilte der Branchenverband mit. Sie stehe auch im Widerspruch zur Legalisierung von Online-Glücksspielangeboten, die überall und jederzeit abrufbar seien. Der Verband will am Mittwoch (09.30 Uhr) vor Beginn der zweiten Lesung im Landtag Ideen für Alternativen vorstellen.

Nach dem neuen Staatsvertrag werden Glücksspiele im Internet wie Online-Poker oder Online-Casinos in Deutschland erlaubt. Das Vertragswerk muss aber noch von den einzelnen Landesparlamenten ratifiziert werden, bevor es am 1. Juli 2021 in Kraft treten kann. Die Novellierung auf Landesebene ist notwendig, da die im Vertrag vereinbarten Grundsätze in Landesrecht umgesetzt werden müssen. Im baden-württembergischen Landtag scheint die Mehrheit für den Staatsvertrag sicher.

Der vorliegende Entwurf für das neue Gesetz sieht vor, dass Übergangsregelungen im bisherigen Reglement für viele Betriebe am 30. Juni 2021 auslaufen sollen. So soll dann ein Mindestabstand von 500 Metern zwischen Spielhallen und Kinder- und Jugendeinrichtungen eingehalten werden. Auch Spielhallen selbst sollten künftig mindestens einen halben Kilometer voneinander entfernt sein.

Das Anbieten von Online-Glücksspielen war bislang in großen Teilen Deutschlands verboten. Als einziges Bundesland hatte Schleswig-Holstein Lizenzen dafür vergeben. Auch wegen des Booms von bisher nicht regulierten Glücksspielen im Internet hatten sich die Länder im März auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag geeinigt, in dem auch Online-Glücksspiele geregelt werden. Außerdem soll eine neue zentrale Glücksspielbehörde mit Sitz in Sachsen-Anhalt vom 1. Januar 2023 an die Angebote im Internet prüfen und Genehmigungen erteilen.

Mit einem regulierten legalen Angebot könne man den Risiken der Spielsucht im Gegensatz zu einem rein illegalen Markt besser vorbeugen und den Jugend- und Spielerschutz durchsetzen, sagte der suchtpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Landtag, Josha Frey. »Für uns stand immer das Anliegen im Vordergrund, die Risiken des Glücksspiels zu reduzieren«, sagte Frey vor Beginn der Landtagssitzung.

Eine Lizenz können Online-Anbieter laut Vertrag unter anderem erhalten, wenn sie bestimmte Regeln einhalten. So sollen in einer Sperrdatei künftig Zocker mit Selbst- oder Fremdsperre erfasst werden. Der Vertrag sieht außerdem Einschränkungen etwa bei der Werbung für Online-Glücksspiel vor. So darf täglich zwischen 6:00 und 21:00 Uhr keine Werbung im Rundfunk und Internet für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und -Casinospiele erfolgen. Für Spieler soll ein individuelles monatliches »anbieterübergreifendes« Einzahlungslimit festgelegt werden, das 1000 Euro im Monat nicht übersteigen darf.

Eine breite Allianz von Verbänden hatte den Ländern dagegen drastische Defizite beim Spielerschutz vorgeworfen. Wirtschaftliche Interessen und Staatseinnahmen aus dem Glücksspiel stellten nachvollziehbare Motive dar, hatten die Gegner unter anderem kritisiert. Sie dürften aber nicht auf Kosten von Einzelschicksalen und des Gemeinwohls erfolgen. (dpa)

Entwurf des Staatsvertrags

Drucksache zum Gesetz zum Glückspielstaatsvertrag