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Autofahrer nach Tod von vier Bikern freigesprochen

Ein Unfall bei Starkregen auf der Autobahn hat vor dreieinhalb Jahren vier Motorradfahrer das Leben gekostet. Der Unfallverursacher geht nun straffrei aus.

Gerichtssaal
Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch. Foto: Swen Pförtner
Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch.
Foto: Swen Pförtner

Freispruch nach dem Tod von vier Motorradfahrern auf der Autobahn: Das Amtsgericht Rudolstadt in Thüringen hat den Unfallverursacher vom Vorwurf der vierfachen fahrlässigen Tötung freigesprochen. Dem 42-Jährigen aus Brandenburg sei strafrechtlich nichts vorzuhalten, begründeten die Richter am Dienstag ihre Entscheidung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte war im August 2019 auf der A9 nahe Bad Lobenstein mit seinem Kleintransporter von der Fahrbahn abgekommen und in eine Gruppe Motorradfahrer gekippt. Diese hatte unter einer Autobahnbrücke angehalten, um Schutz vor starkem Regen zu suchen. Die getöteten Motorradfahrer im Alter von 43, 57, 60 und 75 Jahren kamen aus dem Burgenlandkreis (Sachsen-Anhalt) und aus Pforzheim. Ursache für den Unfall war Aquaplaning.

Vor Gericht konnte nicht festgestellt werden, ob der 42-Jährige den Unfall hätte vorhersehen und verhindern können. So war etwa nicht zu klären, wie lange vor dem Unfall der Starkregen einsetzte und bei welcher Geschwindigkeit der Unfall hätte vermieden werden können. Laut dem Sachverständigen fuhr der Kleintransporter mit etwa 90 Stundenkilometern zum Zeitpunkt des Unfalls. Erlaubt waren dort 100 Kilometer pro Stunde.

Der Angeklagte hatte sich zum Auftakt des Prozesses Anfang Februar noch immer erschüttert von dem Unfall gezeigt. Er habe das Geschehen vor dreieinhalb Jahren noch nicht verarbeiten können und sei in psychologischer Behandlung, sagte er. Der Angeklagte und mehrere Zeugen sagten aus, dass der Starkregen urplötzlich eingesetzt habe und die Scheibenwischer es kaum geschafft hätten. Die Sicht habe nur wenige Meter betragen. Der Angeklagte hatte nach eigener Aussage gebremst, was bei dem Wetter aber wirkungslos geblieben sei. Er habe erst danach gemerkt, was passiert sei.

Die Richter folgten mit ihrem Urteil dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten eine Strafe von sieben Monaten gefordert - ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung.

© dpa-infocom, dpa:230307-99-864035/3