Dass die Betäubung des Rindes keine sofortige Wirkung zeigte, liege daran, dass das in Deutschland zulässige und eingesetzte Mittel schwächer dosiert sei als Präparate in außereuropäischen Ländern, erläuterte die Polizei in Bezug auf einen unterstützenden Notarztes. »Der helfende Tierarzt benötigte insgesamt sieben solcher Dosen, um das Tier ruhig zu stellen«, heiß es. »Hintergrund ist in erster Linie, dass das Fleisch den gesetzlichen Anforderungen zufolge auch nach einer solchen Betäubung noch für den Verzehr geeignet ist.«
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